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Bargeld

„Auszahlung stoppen“: Neue Limits beim Geldabheben aktiv?

Über alle Banken hinweig einheitliche Regeln für Bargeld-Limits am Geldautomaten gibt es nicht.

Über alle Banken hinweig einheitliche Regeln für Bargeld-Limits am Geldautomaten gibt es nicht. Foto: dpa

Eine Meldung über neue Beschränkungen seit dem 15. Mai macht im Internet schnell die Runde. Was stimmt und was nicht.

Von Redaktion Dienstag, 26.05.2026, 18:45 Uhr

Bargeld ist nach wie vor beliebt in Deutschland. Doch nun kursiert im Netz, dass der Zugang zu Bargeld angeblich schwieriger würde. „Ab dem 15. Mai ändern sich in Deutschland plötzlich wichtige Vorschriften beim Geldabheben“, heißt es in einem Blogbeitrag, der auf Facebook verbreitet wird.

Banken würden Bargeldbewegungen jetzt angeblich strenger überwachen. „Wenn jemand beispielsweise jahrelang regelmäßig 400 Euro abhebt und plötzlich höhere Beträge abhebt, kann das System ohne Vorwarnung reagieren und die Auszahlung vorübergehend stoppen“, heißt es in dem Beitrag. An Geldautomaten seien fürs Geldabheben neue Limits von 300 bis 400 Euro pro Tag gültig. Grund seien angeblich neue EU-Vorschriften zur Bekämpfung von Geldwäsche und Steuerhinterziehung. Stimmt das wirklich?

Faktencheck zum Geldabheben – Was stimmt

Es finden sich über eine Recherche in Medienberichten keine Hinweise darauf, dass am Stichtag 15. Mai eine Änderung für das Abheben von Bargeld in Kraft getreten ist. Würde es sich um eine echte Meldung handeln, würden sich auf den Webseiten von Banken und in Presseberichten Informationen finden - schließlich hätten neue Bargeldregeln deutliche Folgen für den Alltag vieler Menschen.

Einheitliche Regeln für Bargeld-Limits am Geldautomaten gibt es ebenfalls nicht. Sie werden von den Banken für ihre Kunden festgelegt. Die Sparkasse schreiben zum Beispiel online, bei ihren regionalen Sparkassen können das mal 500, mal 1.000 Euro pro Tag sein. Bei der Deutschen Bank etwa sind es mit der SparCard 600 Euro pro Tag oder 1600 Euro pro Woche.

EU-Vorschriften vor Umsetzung

Die EU hat sich 2024 auf einheitliche Vorschriften für Gesetze gegen Geldwäsche geeinigt. Dazu gehören schärfere Sorgfaltspflichten für Banken und andere Finanzinstitute sowie ab 2027 die Einführung einer 10.000-Euro-Obergrenze für Barzahlungen, die nur im geschäftlichen Bereich gilt.

Privatpersonen dürfen weiterhin beliebig viel Bargeld besitzen, abheben, einzahlen und untereinander tauschen - im Rahmen der Regeln ihrer eigenen Banken. Eine Privatperson könnte also privat ein Auto für mehr als 10.000 Euro in bar bezahlen. Bei gewerblichen Händlern wird diese Zahlungshöchstgrenze ab 2027 jedoch gelten.

In Deutschland gilt schon seit 2021, dass bei Bargeldzahlungen über 10.000 Euro die Herkunft des Geldes nachgewiesen werden muss. Ebenfalls ab 2027 gilt künftig, dass ab einer Barzahlung von 3000 Euro ein Käufer sich ausweisen muss und der Händler die Informationen speichern muss.

Schon seit März gelten für Banken neue Pflichten für Geldwäsche-Verdachtsmeldungen im Rahmen der Geldwäschegesetz-Meldeverordnung (GwGMeldV). Dabei geht es aber um neue Meldestandards, für Kunden ändert sich nicht wirklich etwas. Die Banken stufen schon jetzt bestimmte Vorgänge auf Konten als auffällig ein und können Kunden nach Belegen fragen, wenn etwa häufig hohe Barbeträge eingezahlt werden oder ungewöhnliche Geldeingänge passieren.

Das verrät die Falschmeldung

Dass die vermeintliche Meldung über Bargeldlimits eine Falschmeldung ist, lässt sich auch an dem Webseitenlink erkennen, der zu einem Textbeitrag mit der Falschmeldung führt. Die kryptische Adresse „https://dha.cafex.biz“ deutet nicht auf eine seriöse Webseite hin. Nach mehreren Absätzen deutschem Text über die vermeintlichen Bargeld-Regeln beginnt plötzlich unvermittelt englischer Text zu einem ganz anderen Thema. Die Webseite hat auch kein Impressum oder eine Informationsseite über die Verantwortlichen dahinter.

Rund um das Bargeld kursieren immer wieder Falschmeldungen. Etwa über eine erfundene behördliche Meldepflicht für private Bargeldbestände, ein vermeintliches Vermögensregister, dass die EU-Kommission einführen würde oder über eine angebliche Meldepflicht beim Geldabheben. (dpa)

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