Auskunft ist Pflicht: Wer jetzt Post erhält
Die „kleine Volkszählung“ ist eine gesetzlich verbindliche, repräsentative Befragung. Foto: dpa
Bürger werden per Zufallsprinzip ausgewählt, sie erhalten Post oder es klingelt gar an ihrer Tür. Das steckt dahinter.
Landkreis. Sie liefert wichtige Daten zur wirtschaftlichen und sozialen Lage der Menschen im Deutschland: Die Erhebung für den Mikrozensus 2026 hat begonnen. Von Januar bis Dezember wird auch in diesem Jahr wieder ein Prozent der Bevölkerung per Zufallsverfahren ausgewählt und befragt.
„Stellvertretend für viele andere Menschen in Deutschland geben sie Auskunft zu Themen wie Familie, Bildung, Arbeitsmarktbeteiligung, Migration, Einkommen und Lebensbedingungen, Wohnsituation sowie Internetnutzung“, erklärten die Statistiker.
Das Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN) teilt mit, dass im Laufe dieses Jahres etwa 80.000 Bürgerinnen und Bürger in rund 40.000 Haushalten an zufällig ausgewählten Anschriften an der Befragung teilnehmen werden. Sie geben stellvertretend für ganz Niedersachsen Auskunft zu ihren Lebensbedingungen.
Der Mikrozensus wird jährlich erstellt – anders als der Zensus, der in der Regel alle zehn Jahre durchgeführt wird. „Die Ergebnisse des Mikrozensus bilden eine wichtige Grundlage für politische Entscheidungen, die das Leben der Menschen in Deutschland betreffen“, hieß es.
Mikrozensus 2026 liefert auch Daten zur Wohnsituation
Laut den Angaben werden alle vier Jahre im Mikrozensus vertiefende Fragen zum Thema Wohnen gestellt – so auch 2026. Diese Daten würden etwa Aufschluss geben über die Eigentumsquote, Wohnfläche oder die durchschnittliche Mietbelastung der Haushalte in Deutschland.
Die ausgewählten Haushalte werden demnach von ihrem jeweiligen Statistischen Landesamt angeschrieben und sind gesetzlich zur Auskunft verpflichtet.
- Zur Auskunftspflicht heißt es von den Statistikämtern: „Die gesetzliche Auskunftspflicht ist notwendig, um eine repräsentative Stichprobe der Bevölkerung zu erhalten. Würden nicht alle Personen antworten müssen, so wären nicht alle Bevölkerungsgruppen in der Stichprobe in ausreichender Zahl vertreten. Damit würde der Zweck des Mikrozensus - die Bereitstellung von detaillierten statistischen Angaben zur Bevölkerungsstruktur sowie der wirtschaftlichen und sozialen Lage der Bevölkerung - nicht erreicht werden.“
- Bei Bürgern, die der Auskunftspflicht trotz Erinnerung und Mahnung nicht nachkommen, kann ein Buß- oder Zwangsgeldverfahren eingeleitet werden.
Die Befragten können den Mikrozensus-Fragebogen online oder auf Papier ausfüllen. Einige Landesämter setzen auch Interviewer ein.
„Wie bei allen Erhebungen der amtlichen Statistik sind der Datenschutz und die Geheimhaltung persönlicher Daten gewährleistet“, hieß es. Erste Ergebnisse sollen rund drei Monate nach Ende des Erhebungsjahres veröffentlicht werden.
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Mikrozensus 2026: Start der Befragung in Niedersachsen
An den ausgewählten Adressen werden innerhalb von fünf aufeinanderfolgenden Jahren maximal vier Befragungen durchgeführt. Bei einem Teil der Haushalte finden die Befragungen zweimal innerhalb eines Kalenderjahres statt. Durch die mehrfache Befragung können nicht nur kurzfristige Veränderungen und Entwicklungen in den Haushalten festgestellt werden, sondern auch langfristige Veränderungen in der Gesellschaft.
Eine weitere Haushaltsbefragung der amtlichen Statistik ist die Erhebung der Laufenden Wirtschaftsrechnungen (LWR). Diese liefert unter anderem detaillierte Daten dazu, wie viel Geld privaten Haushalten in Niedersachsen zur Verfügung steht und wofür es ausgegeben wird.
Für die Teilnahme an dieser Befragung werden weiterhin freiwillige Haushalte gesucht.
- Aktuell ist besonders die Mitwirkung von sogenannten sonstigen Haushalten gefragt. Bei diesen handelt es sich um Mehrpersonenhaushalte, in denen z.B. Erwachsene mit einem Elternteil oder volljährigen Kindern in einem Haushalt leben.
- Zudem sucht das Statistikamt in Niedersachsen für dieses Jahr noch Rentnerhaushalte und Haushalte, in denen der oder die Hauptverdienende selbstständig oder freiberuflich tätig ist.
Weitere Informationen zu den LWR, Antworten auf häufig gestellte Fragen sowie das Teilnahmeformular sind online verfügbar. (dpa/PM)
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