AbonnierenAbo
Zähl Pixel
Kreisverkehr & Co.

Blinken ja oder nein? Wie es Autofahrer im Kreis Stade richtig machen

Beim Ausfahren aus dem Kreisel - hier Haddorfer Grenzweg in Stade - kollidierte eine VW-Fahrerin mit einer Jugendlichen auf einem E-Scooter.

Beim Ausfahren aus dem Kreisel - hier Haddorfer Grenzweg in Stade - kollidierte eine VW-Fahrerin mit einer Jugendlichen auf einem E-Scooter. Foto: Buchmann

„Echter“ Kreisverkehr, „unechter“ Kreisverkehr oder auch die abknickende Vorfahrt. Und dann? Was gilt.

Von Peter Löschinger 22.10.2026, 10:55 Uhr
12 Monate Premium-Zugriff für nur 1,00 € pro Woche! Langfristig sparen!

Landkreis. Man wartet am Kreisverkehr, wartet und möchte einfahren. Doch das Fahrzeug im Kreisel, auf das man da geduldig wartet, fährt gar nicht mehr an einem vorbei, sondern biegt schon vorher ab - ohne zu blinken.

Das ist nur ein Beispiel von vielen: Falsch oder gar nicht blinken ist für die anderen Verkehrsteilnehmer nicht nur ärgerlich, sondern kann zu Missverständnissen führen, die am Ende allen gefährlich werden können. Zudem riskiert man ein Verwarnungsgeld zwischen 10 und 35 Euro, wenn man nicht wie vorgeschrieben blinkt, erklärt der ADAC.

Wer abbiegt oder Fahrstreifen wechselt, muss blinken

Grundsätzlich gilt: Wer abbiegt oder den Fahrstreifen wechselt, muss blinken. Fahrzeuge ohne Blinker, etwa Fahrräder, müssen Handzeichen geben. Viele blinken jedoch zu spät, gar nicht oder falsch, beobachtet der ADAC. Beispiele:

  • Der Blinker wird erst während des Abbiegens gesetzt.
  • Der Blinker wird nach dem Spurwechsel nicht wieder abgeschaltet.
  • Es wird im entsprechend beschilderten, „echten“ Kreisverkehr bereits beim Einfahren geblinkt.

„Falschblinker“ im Kreisverkehr und bei abknickender Vorfahrt

Zwei Klassiker sind falsches Blinken an und in Kreisverkehren sowie bei abknickender Vorfahrt - so geht‘s richtig:

(1) Im Kreisverkehr: Es ist eigentlich ganz einfach: Im beschilderten, „echten“ Kreisverkehr hat man auf der Kreisfahrbahn Vorfahrt. Maßgeblich ist die Kombination aus den Verkehrsschildern „Vorfahrt gewähren“ (Zeichen 205) und „Kreisverkehr“ (Zeichen 215). Wer in einen solchen Kreisverkehr einfährt, darf nicht blinken. Wer ihn verlässt, muss blinken.

Fehlt diese Kombination und gibt es keine andere Vorfahrtsregelung, gilt grundsätzlich rechts vor links. Ein solcher ungeregelter Kreisverkehr wird häufig „unechter“ Kreisverkehr genannt. Dort muss man sowohl beim Ein- als auch beim Ausfahren entsprechend blinken.

(2) Abknickende Vorfahrt: Wer dem Verlauf einer abknickenden Vorfahrtstraße folgt, muss in Richtung des Straßenverlaufs blinken. Wer die Vorfahrtstraße dagegen durch Abbiegen nach rechts oder links verlässt, muss ebenfalls in Abbiegerichtung blinken.Aber: Wer die Vorfahrtstraße geradeaus verlässt, muss nicht blinken, weil sich die Fahrtrichtung dadurch nicht ändert.

Und wann blinkt man bei einer abknickenden Vorfahrtstraße? Im Prinzip immer, wenn man nicht geradeaus fahren will.

Und wann blinkt man bei einer abknickenden Vorfahrtstraße? Im Prinzip immer, wenn man nicht geradeaus fahren will. Foto: Soeren Stache/dpa-Zentralbild/dpa-tmn

Kurz gesagt: Wer dem Knick der Vorfahrtstraße folgt oder sie durch Abbiegen verlässt, muss in Abbiegerichtung blinken. (dpa/tmn)

Copyright © 2026 TAGEBLATT | Weiterverwendung und -verbreitung nur mit Genehmigung.

B
Burchard Neumaier
22.10.202611:27 Uhr

Man kann auch Fahrzeuge der Polizei beobachten, die sich nicht an die Regeln halten.

H
Heiko Kania
22.10.202608:15 Uhr

Wie beim Einhalten der Höchstgeschwindigkeit ist das Blinken inzwischen ebenfalls zur reinen "Kann-Regel" verkommen.

H
Heiko Kania antwortete am
22.10.202615:21 Uhr

Ja, vom Bußgeld in Höhe von 10 € werden alle "abgeschreckt". Die einen, den Verstoß nicht zu begehen, die anderen, diesen überhaupt zur Kenntnis zu nehmen oder gar ein Verfahren einzuleiten...

T
Torsten Lüllau antwortete am
22.10.202609:35 Uhr

....und es scheint Niemanden zu interessieren. Während an jeder noch so lukrativen Ecke Verkehrsverstöße geahndet werden, habe ich noch nie von einem sanktionierten "Nicht-Blinken" gehört.

Die Redaktion empfiehlt
Weitere Artikel