Bundesrat macht Weg für wichtige Gesetze frei
Der Bundesrat segnet Gesetze zum Schutz kritischer Infrastruktur und zur Reform des Luftsicherheitsgesetzes ab. (Archivbild) Foto: Britta Pedersen/dpa
Kritische Infrastruktur, Drohnenabwehr, Bafög-Reform, Kfz-Kennzeichen - die Tagesordnung des Bundesrats ist wieder einmal bunt. Die Länder segnen die Vorhaben des Bundes ab. Trotz einiger Bedenken.
Berlin. Die Länder haben den Weg für wichtige Vorhaben des Bundes frei gemacht. Der Bundesrat stimmte trotz inhaltlicher Bedenken dem Gesetz zum Schutz kritischer Infrastruktur zu und ließ auch die Reform des Luftsicherheitsgesetzes passieren. In ihren eigenen Initiativen forderte die Länderkammer unter anderem, den Schutz von Frauen und Mädchen vor heimlich aufgenommenen und sexuell motivierten Fotos und Videos zu verbessern.
Erklärung des Bundes ebnet Weg für Kritis-Dachgesetz
Das sogenannte Kritis-Dachgesetz macht Unternehmen und Teilen der Verwaltung strengere Vorgaben für den Schutz wichtiger Anlagen und Einrichtungen. Dabei geht es um die Abwehr von Angriffen Krimineller und von Anschlägen von Extremisten. Mit Zäunen, Zugangsbeschränkungen und einer Identifizierung technischer Schwachpunkte sollen Risiken begrenzt werden, auch um Sabotageaktionen ausländischer Mächte vorzubeugen.
Die Länder kritisierten, dass zur kritischen Infrastruktur nur Einrichtungen zählen sollen, die mehr als 500.000 Personen versorgen. Aus ihrer Sicht ist dieser Schwellenwert zu hoch - sie plädierten für eine Absenkung auf 150.000 Menschen. So machte etwa Thüringens Innenminister Georg Maier (SPD) deutlich, dass diese Regelung für sein relativ dünn besiedeltes Land nicht praxistauglich sei. „Wir haben viel Infrastruktur, aber wenig Menschen.“ Erfurt, die größte Stadt des Landes, zähle gerade einmal 215.000 Einwohner.
Ermöglicht wurde die Zustimmung der Länder durch eine in letzter Minute ausgearbeitete Protokollerklärung des Bundes. Diese greife zentrale Forderungen der Länder auf, sagte Baden-Württembergs Innenminister Thomas Strobl (CDU).
Länder können zur Drohnenabwehr Bundeswehr rufen
Die Reform des Luftsicherheitsgesetzes schafft eine Rechtsgrundlage für die Drohnenabwehr durch die Bundeswehr im Inland. Nach bisherigem Recht konnte die Bundeswehr die unbemannten Flugkörper nicht im Wege der Amtshilfe angreifen. Künftig können die Länder die Bundeswehr in einem einfachen Verfahren um Unterstützung bei der Drohnenabwehr bitten. Zuständig soll dann allein das Verteidigungsministerium sein. Die bisher vorgeschriebene Abstimmung mit dem Innenministerium entfällt.

Die Drohnenabwehr durch die Bundeswehr wird auf eine Rechtsgrundlage gestellt. (Archivbild) Foto: Marijan Murat/dpa
Das Gesetz sieht auch einen neuen Straftatbestand für das unbefugte Eindringen in den Sicherheitsbereich von Flughäfen vor. Wer dies vorsätzlich macht und so den zivilen Luftverkehr gefährdet, muss mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren rechnen.
Besserer Schutz gegen sexuell motivierte Fotos und Videos
Die Länder wollen den Schutz insbesondere von Frauen und Mädchen vor heimlich aufgenommenen und sexuell motivierten Fotos und Videos verbessern. In einer Entschließung forderten sie die Bundesregierung auf, zeitnah einen Gesetzentwurf vorzulegen, der Lücken in der Strafbarkeit solcher Taten schließt. Es geht um Aufnahmen, die Personen in sexualisierten Kontexten zeigen. Beispiele sind heimliches Filmen des bekleideten Gesäßes in der Öffentlichkeit oder Nacktaufnahmen an öffentlich zugänglichen Orten wie einer Sauna.
„Wer das tut, der greift ganz bewusst die Würde der Opfer an. Und der verletzt Frauen auf seelische Art. Auch das ganz bewusst“, sagte Hessens Ministerpräsident Boris Rhein (CDU). „Und deshalb dürfen die Täter nicht straffrei bleiben, nur weil das Strafrecht Lücken in dieser Frage lässt.“
Bund zu umfassender Bafög-Reform aufgefordert
Die Länder forderten die Bundesregierung auf, die Ausbildungsförderung (Bafög) grundlegend zu reformieren und damit die Zusagen im Koalitionsvertrag umzusetzen. Die Wohnkostenpauschale müsse einmalig erhöht und der Grundbedarf dauerhaft an das Niveau der Grundsicherung angepasst werden. Die Förderung solle zudem entbürokratisiert, vereinfacht und vollständig digitalisiert werden.
„Das Bafög ist eine Investition in die Zukunftsfähigkeit der Bundesrepublik Deutschland“, betonte Hessens Wissenschaftsminister Timon Gremmels (SPD). Er wies darauf hin, dass die letzte Anpassung zum Wintersemester 2024/2025 erfolgt sei. Seitdem seien die Lebenshaltungskosten und Mieten weiter gestiegen. Es bestehe Handlungsbedarf.
Länder wollen Freiheit für regionale Kfz-Kennzeichen
Die Länder wollen mehr regionale Kfz-Kennzeichen ermöglichen und fordern dazu von der Bundesregierung eine Liberalisierung des geltenden Rechts. In einer vom Bundesrat angenommenen Entschließung verlangen sie, bisherige Einschränkungen zu beseitigen. Dies biete die wertvolle Möglichkeit, die regionale Identität weiter zu stärken, heißt es in der Initiative des Landes Hessen.

Die Länder wollen Freiheit bei Vergabe neuer Kfz-Kennzeichen. (Symbolbild) Foto: Martin Schutt/dpa-Zentralbild/dpa
Zwar können Landkreise und kreisfreie Städte schon seit 2012 neue Buchstabenkombinationen auf den Nummernschildern zulassen. Es gibt aber weiter Einschränkungen, etwa dass ein neuer, selbstständiger Kfz-Zulassungsbezirk gegründet werden muss.
Bundesrat für Strafen bei extremistischen Kennzeichen an Schulen
Die Länder riefen den Bund in einer gefassten Entschließung auf, das Verwenden der Kennzeichen von verfassungsfeindlichen und terroristischen Organisationen auch an Schulen unter Strafe zu stellen. Dies umfasse der geltende Straftatbestand nicht. Auch an Schulen nähmen aber rechtsextremistische Vorfälle zu und seien zunehmend Kennzeichen linksextremistischer und islamistischer Gruppierungen zu sehen.