Zähl Pixel
Von Sonnabend an

Corona-Verordnung: Niedersachsen plant Hotspot-Regel für das ganze Land

Die Maskenpflicht wird in weiten Teilen des Landes auch nach dem 19. März bleiben. Foto: dpa

Die Maskenpflicht wird in weiten Teilen des Landes auch nach dem 19. März bleiben. Foto: dpa

Den „Freedom-Day“ wird es in Niedersachsen angesichts der Rekordzahlen an Neuinfektionen nicht geben. Nun zeichnet sich ab, was das Land stattdessen plant. Welche Regeln bleiben werden.

Mittwoch, 16.03.2022, 08:15 Uhr

Von Lars Laue

In Niedersachsen sollen in bestimmten Bereichen die Maskenpflicht, Abstandsregeln sowie Impf- beziehungsweise Genesenen- oder Testnachweise sowie Hygienevorgaben auch nach dem geplanten Wegfall nahezu aller Corona-Schutzmaßnahmen ab dem 20. März weiterhin gelten. Das hat Regierungssprecherin Anke Pörksen am Dienstag in Hannover erklärt.

Vorläufig will das Land eine Übergangsregel bis zum 2. April nutzen. Ein Verordnungsentwurf, der unserer Redaktion vorliegt, befindet sich in der Abstimmungsphase bei Landtagsabgeordneten und Verbänden. Er sieht vor, dass beim Einkaufen und Friseur sowie bei Großveranstaltungen weiter Masken getragen werden müssen. Auch Abstands- und Hygienevorgaben sowie 2G- und 3G-Regeln sollen bleiben.

Die Verordnung soll am Freitag veröffentlicht werden und am Sonnabend, 19. März, inkraft treten.

Aufhebung der Corona-Beschränkungen vor allem für Ungeimpfte

Nicht aufhalten kann das Land laut Pörksen, dass es nach jetzigem Stand ab dem 20. März keine Personenobergrenzen für Veranstaltungen und auch keine Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte mehr geben darf, weil der Bund den Ländern durch die vorgesehene Anpassung des Bundesinfektionsschutzgesetzes die rechtliche Handhabe für so weitreichende Maßnahmen entziehe.

Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) hatte mehrmals zum Ausdruck gebracht, dass die Landesregierung mit der aktuell geplanten Fassung des Gesetzes „äußerst unzufrieden“ ist.

„Die Pandemie ist nachweislich nicht vorbei und sie wird auch Anfang April nicht vorbei sein. Deshalb brauchen wir auch nach der Übergangszeit noch den bisherigen Instrumentenkasten“, teilte der SPD-Politiker am Mittwoch mit. „Es ist praxisfern, dass durch Landesregierung und Landtag spezifische Maßnahmen für einzelne Landkreise oder kreisfreie Städte festgelegt werden sollen“, sagte Weil. Die Landesregierung müsse die Voraussetzungen für die Gefahr einer dynamischen Infektionslage auch landesweit feststellen können.

Ob Niedersachsen den Entwurf des Bundes im Bundesrat ablehnen werde, sei noch offen, ergänzte ein Sprecher der Staatskanzlei. 

Hotspot-Regelung für ganz Niedersachsen in Arbeit

Nach dem 2. April und dem Ende der Übergangsfrist kann das Land Masken-, Abstands-, Hygiene- und 2G-/3G-Vorgaben nur noch im Zuge einer vom Landtag zu beschließenden Hotspot-Regelung verhängen. Wie Regierungssprecherin Pörksen erklärte, laufen im Hintergrund bereits Vorbereitungen dafür, ganz Niedersachsen per Landtagsbeschluss zum Hotspot zu erklären, um wenigstens ein Mindestmaß an Corona-Schutzvorkehrungen landesweit verhängen zu können.

Was die Maskenpflicht an den weiterführenden Schulen angeht, so würde diese eigentlich auch spätestens nach dem 2. April fallen. Allerdings geht die Landesregierung davon aus, sie aufrechterhalten zu können, wenn die Hotspot-Regelung für ganz Niedersachsen kommt. „So lese ich das“, antwortete die Juristin Pörksen auf die Frage, ob die Masken-Vorgabe an den Schulen über die Hotspot-Regel eine rechtliche Grundlage habe.

In Grundschulen müssen Kinder an ihrem Sitzplatz ab kommendem Montag keine Maske mehr tragen. Erst Anfang Mai sollen dann die restlichen Jahrgänge folgen. So sieht es ein Plan des Kultusministeriums vor.

Gleichstellung von Discos und Bars mit Gastronomie

Nachdem das Oberverwaltungsgericht die Maskenpflicht in Clubs, Diskotheken und Bars Ende voriger Woche gekippt hatte, unternimmt das Land nun einen neuen Anlauf: So sollen Discos dem Verordnungsentwurf zufolge künftig wie alle anderen gastronomischen Einrichtungen behandelt werden. Demnach darf die Maske nur am Sitzplatz oder beim Verzehr abgenommen, muss beim Tanzen getragen werden so wie bei Hochzeiten, Abtanzbällen oder anderen größeren Veranstaltungen in Gasthäusern auch. 

Unterdessen hält der Anstieg bei den Corona-Neuinfektionen in Niedersachsen unvermindert an. Die Sieben-Tage-Inzidenz lag am Mittwoch nach Zahlen des Robert Koch-Instituts bei 1522,1 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in den vergangenen sieben Tagen. Am Vortag lag der Wert noch bei 1478,6. Insgesamt wurden landesweit 25.185 Neuinfektionen binnen eines Tages registriert, 29 weitere Menschen starben.

Hospitalisierung: Ab einem Wert von 20 wird es kritisch

Der Hospitalisierungswert stieg mit Stand vom Mittwoch von 13,8 auf 14,2. Dieser Wert, der Mitte Februar noch knapp über 11 betragen hatte, gibt an, wie viele Menschen in den vergangenen sieben Tagen je 100 000 Einwohner mit Covid-19 in Krankenhäusern aufgenommen wurden. Laut Landesregierung wird es ab 20,0 kritisch.

Sollte der Wert in den kommenden Tagen weiter steigen, „werden wir sehr aufgeschlossen prüfen“, ob die Hotspot-Regelung nach dem 2. April angewandt werden kann, so Pörksen.

Die Auslastung der Intensivbetten lag bei 6,1 Prozent. Mitte Februar hatte dieser Wert noch bei 5,6 gelegen. (lit)  

Weitere Themen

Die Redaktion empfiehlt
Weitere Artikel