DFB-Bundesgericht: Berufungsverfahren im Doping-Fall Vuskovic ruht vorerst
„Werde mich nicht brechen lassen“, schrieb Mario Vuskovic bei Instagram zu seiner Dopingsperre. Foto: dpa
Die positive Dopingprobe des HSV-Profis Mario Vuskovic beschäftigt die Sportjustiz - in nächster Zeit allerdings erst einmal den Internationalen Sportgerichtshof.
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Das Berufungsverfahren im Doping-Fall Mario Vuskovic vor dem Bundesgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) wird vorerst ausgesetzt. Das teilte der DFB am Donnerstag mit. Der Entscheidung haben nach Angaben des Verbandes alle Beteiligte des Verfahrens zugestimmt. Die Verteidigung des Abwehrspielers vom Zweitligisten Hamburger SV hatte den Antrag auf Aussetzung gestellt, da sie auch Berufung vor dem Internationalen Sportgerichtshof (Cas) in Lausanne eingelegt hatte.
Vuskovic wegen Dopings für zwei Jahre gesperrt
"Da es nicht zweckmäßig wäre, wenn das Berufungsverfahren nebeneinander vor dem DFB-Bundesgericht und dem CAS geführt werden würde, ruht das Verfahren vor dem Bundesgericht zunächst", sagte der Vorsitzende des Bundesgerichts, Achim Späth. Sollte die Berufung vom Cas nicht angenommen werden oder eine rechtskräftige Entscheidung des Sportgerichtshofs vorliegen, würde die Aussetzung vor dem Bundesgericht enden. Auch könnten die Beteiligten am Verfahren eine Wiederaufnahme beantragen, "wenn eine nicht absehbare Dauer des Verfahrens beim CAS eintreten sollte".
Der 21-jährige Vuskovic war am 30. März wegen Epo-Dopings vom DFB-Sportgericht rückwirkend vom 15. November 2022 für zwei Jahre gesperrt worden. Der Kroate bestreitet den Doping-Vorwurf. Neben seinen Anwälten legten auch der DFB-Kontrollausschuss als Ankläger und die Nationale Anti-Doping-Agentur (Nada) Berufung beim Bundesgericht ein.
Anti-Doping-Agentur fordert höhere Strafe
Die Nada will durch ihre Berufung die Maximalsperre von vier Jahren durchsetzen. Der Vorsitzende des DFB-Kontrollausschusses, Anton Nachreiner, hatte die Berufung der Anklagevertretung damit begründet, dass im Laufe des weiteren Verfahrens "womöglich neue Informationen und Fakten zutage treten" könnten. An den drei Verhandlungstagen vor dem Sportgericht hatte sich der Fall Vuskovic zu einem Grundsatzstreit über die Epo-Analytik entwickelt. (dpa)