Dieses Gerät wird in allen Autos bald zur Pflicht

Ein Steuergerät in einem SUV. Auf diesem Steuergerät ist ein sogenannter Event Data Recorder als Software programmiert. Foto: Sebastian Gollnow/dpa
Diese technische Hilfe ist angebracht: Um Autounfälle besser aufklären zu können, hat die EU für kommendes Jahr eine neue Pflicht für alle Neuwagen erlassen. Was das für Autofahrer bedeutet.
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Flugzeuge besitzen eine Blackbox, aus der Ereignisse vor und kurz nach einem Absturz ausgelesen werden können. Auch für Autos kommt so ein Gerät zum Einsatz: Der sogenannte Event Data Recorder (EDR) zeichnet bei einem Unfall eine kurze Zeitspanne vor und nach dem Crash auf. Bereits jetzt sind viele Fahrzeuge mit einem EDR ausgestattet, ab dem 7. Juli 2024 wird die Blackbox für alle neu zugelassenen Fahrzeuge Pflicht. Einen Überblick, was der EDR kann und wie es mit dem Datenschutz aussieht, gibt der ADAC
Wie funktioniert die Blackbox im Auto?.
Die Aufgabe des EDR liegt darin, ein besseres Verständnis über einen Unfall durch dabei aufgezeichnete Daten zu bekommen. Verbaut ist der EDR meistens im Airbag-Steuergerät, da hier alle relevanten Informationen von Beschleunigungssensoren zusammenlaufen – diese Informationen werden auch für die Auslösung der Datenaufzeichnung des EDR verwendet. Aufgezeichnet werden dabei Daten wie die Geschwindigkeit, Motordrehzahl, Lenkwinkel oder ob der Airbag ausgelöst wurde. Die Aufzeichnung wird in einem zeitlichen Fenster von fünf Sekunden vor und 300 Millisekunden nach dem Crash ausgelöst.
Wer darf wann die Daten auslesen?
Die Daten werden lokal im Fahrzeug gespeichert und verbleiben dort. Mit Hilfe von bestimmten Tools können sie über die ODB-Schnittstelle (On-Board-Diagnose (OBD) ist ein Fahrzeugdiagnosesystem) oder direkt am Airbag-Steuergerät ausgelesen werden. Zwar liegt datenschutzrechtlich die Hoheit der Daten aus dem EDR beim Fahrer bzw. Halter. Um im Zusammenhang mit zivil- oder strafrechtlichen Verfahren aber zu erfahren, wie es zu einem Unfall kam, kann ein Gericht oder die Staatsanwaltschaft einen Sachverständigen beauftragen, die Daten aus dem EDR auszulesen.
Die Daten aus dem EDR sollten jedoch nicht als einzige Quelle zur Unfallrekonstruktion hinzugezogen werden. Vielmehr dienen sie als zusätzliches Element zum Spurenbild am Unfallort sowie den Schäden an den beteiligten Fahrzeugen. So können sie die herkömmliche Rekonstruktion eines Unfalls unterstützen, nicht jedoch ersetzen. Der EDR speichert nur Daten über das eigene Fahrzeug und nicht über andere Verkehrsteilnehmer. Auch Videoaufzeichnungen sind mit ihm nicht möglich.
Umfrage zur Blackbox: Mehrheit für Datenweitergabe bei Unfällen
Automatische Weitergabe von Fahrzeugdaten durch eine Blackbox im Auto: Knapp zwei Drittel der Teilnehmer einer Innofact-Umfrage (62 Prozent) fänden solche Technik im Auto, die anonymisiert Unfalldaten weiterleitet, gut. Die Studie erstellte das Marktforschungsinstitut im Auftrag des Portals Leasingmarkt.de.
Demnach sprachen sich mit einem Anteil von gut einem Drittel (36 Prozent) jedoch deutlich weniger dafür aus, dass die Daten der Blackbox auch zur Klärung eines Unfallgeschehens vor Gericht zugelassen werden sollten.
In etwa gleich viele der Befragten (34 Prozent) lehnen entsprechende Technik grundsätzlich ab, während rund ein Viertel (23 Prozent) aus Datenschutzbedenken dagegen ist. Und 15 Prozent befürchten, dass verpflichtende Systeme Fahrzeuge nur teurer machen. Mehrfachantworten waren möglich.
Gewünscht oder nicht - die Blackbox kommt
Aber beschlossen ist der Pflichteinbau der Blackbox ohnehin: Laut EU-Verordnung 2019/2144 müssen Autohersteller bereits seit Mitte 2022 bei der Typgenehmigung von Fahrzeugen unter anderem Technik zur "ereignisbezogenen Datenaufzeichnung" berücksichtigen. Sie soll Analysen der Straßenverkehrssicherheit dienen. (pm/dpa)