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Verbraucherschutz

EU-Einigung zu Pauschalreisen soll Rechte Reisender stärken

Wer eine Pauschalreise bucht, soll künftig mehr Rechte haben. (Symbolbild)

Wer eine Pauschalreise bucht, soll künftig mehr Rechte haben. (Symbolbild) Foto: picture alliance/dpa

Welche Rechte hat man nach Buchung einer Pauschalreise? Nach langen Verhandlungen sind neue Regeln vereinbart worden. Sie sollen auch Klarheit schaffen, wenn es um Erstattungen und Gutscheine geht.

Von dpa Mittwoch, 03.12.2025, 00:40 Uhr

Brüssel. Reisende sollen in der EU künftig mehr Rechte bei der Stornierung von gebuchten Pauschalreisen und Kostenerstattung haben. Das sieht eine in Brüssel erzielte Einigung zwischen Vertretern der Regierungen der Mitgliedstaaten und des Europaparlaments vor, die in der Praxis aber noch keine Wirkungskraft hat.

Wer seinen als Komplettpaket gebuchten Urlaub aus außergewöhnlichen und unvermeidbaren Umständen stornieren muss, soll dafür keine Gebühr mehr zahlen müssen. Welche Gründe dabei als höhere Gewalt verstanden würden, sei vom Einzelfall abhängig, heißt es in einer Mitteilung. 

Sagt der Veranstalter eine Pauschalreise ab, ist er der Einigung zufolge verpflichtet, seinen Kunden das Geld innerhalb von 14 Tagen zu erstatten. Zwar können auch Gutscheine als Entschädigung angeboten werden, allerdings können Reisende diese Option ablehnen. Laut Mitteilung müssen die Gutscheine mindestens den Wert der sonst fälligen Erstattung haben.

Verpflichtende Informationen zu Zahlungsmethoden

Reisende sollen zukünftig zudem Anspruch auf mehr Informationen zu ihrer Pauschalreise haben. Dazu gehören Angaben zu den verfügbaren Zahlungsmethoden, relevanten Pass- und Visabestimmungen, Stornierungsgebühren sowie Informationen zur Barrierefreiheit für Menschen mit eingeschränkter Mobilität. 

Die EU-Kommission hatte Ende 2023 Vorschläge für eine Anpassung der Regeln gemacht. Die nun erzielte Einigung muss noch formell vom Europäischen Parlament und den Mitgliedstaaten im Rat bestätigt werden. Nach Inkrafttreten sollen die Mitgliedstaaten 28 Monate Zeit haben, die EU-Richtlinie in nationale Gesetzgebung zu gießen.

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