Zähl Pixel
Erneuerbare Energie

EWE bietet Solaranlagen für Privatkunden zum Pachten an

Die EWE bietet Solaranlagen für Privatkunden jetzt als Pachtmodell an. Foto: pr

Die EWE bietet Solaranlagen für Privatkunden jetzt als Pachtmodell an. Foto: pr

Solaranlagen zur Pacht aufs eigene Dach: Dieses Modell bietet das Energieversorger EWE seit 1. Januar für Privatkunden an - auch im Kreis Stade. So funktioniert es.

Freitag, 06.01.2023, 15:57 Uhr

Premium-Zugriff auf tageblatt.de für nur 0,99 €
Jetzt sichern!

Stromversorger Ewe bietet eine Photovoltaikanlage (PV) mit  Wechselrichter, Stromspeicher und optional einer Wallbox für das Laden des Elektroautos an. Wichtige Voraussetzung: Nur der Eigentümer kann die PV-Anlage beantragen. "Leider bieten wir momentan ausschließlich Solaranlagen für Eigenheime an", heißt es auf dem Portal Eigensonne, einem Start-up der EWE. 

Für Eigentümer entfallen damit die Anschaffungskosten für die Solartechnik. Stattdessen zahlen die EWE-Kunden monatlich einen festen Betrag über die vertraglich vereinbarte Laufzeit von 20 Jahren. Auswählen kann die Kundschaft die Technik aus einem laut EWE „Portfolio namhafter Hersteller“. Als Eigentümer der Technik kümmert sich EWE anschließend um den Aufbau und die Inbetriebnahme des Solarsystems.

Solaranlage für 20 Jahre pachten

Eine Photovoltaikanlage fördert nicht nur den Ausbau der erneuerbaren Energien und macht energieunabhängiger, sondern hilft auch, Stromkosten um etwa 30 Prozent zu senken. In Kombination mit einem Stromspeicher könne der Jahresstrombedarf inzwischen, so die EWE, bis zu 70 Prozent gedeckt werden.

Hohe Investitionskosten und ein damit verbundenes finanzielles Risiko können laut EWE "vielfach hemmen, ein Solarsystem im Eigenheim zu installieren". Bei diesem Problem setzt das Pachtmodell von EWE an: Der Energiedienstleister bleibt für die Laufzeit von 20 Jahren Eigentümer des Solarsystems. Der Kunde wird der Betreiber, kann den Sonnenstrom nutzen und erhält bei Einspeisung des Stroms ins Stromnetz die entsprechende Vergütung vom Netzbetreiber. Nach 20 Jahren gibt es die Option, das Solarsystem vom Eigentümer EWE zu übernehmen.

Alternativ erfolgt ein vollständiger Rückbau der Anlage. „Unsere Pachtkundschaft verpflichtet sich lediglich, Service und Wartung für das Solarsystem durchführen zu lassen“, sagt Andy Satzer, Solarexperte bei der EWE.

 PV-Anlagen: Hohe Nachfrage, lange Wartezeiten

Wer derzeit plant, sich eine Solaranlage anzuschaffen, muss mit langen Wartezeiten rechnen. Auch die EWE nehme diesen Bedarf wahr. „Diese Nachfrage bedienen wir. Mit der Einführung des Solarsystems zur Pacht vereinfachen wir zudem die Anschaffung der regenerativen Technik für die Stromversorgung von Privathaushalten und leisten damit auch einen Beitrag auf dem Weg in eine klimaneutrale Zukunft“, so Andy Satzer.

Geeignet ist das Solar-Pacht-Modell der EWE zufolge für Privathaushalte. Das Unternehmen bietet die Dienstleistung zunächst in seinen Heimatregionen im Nordwesten Deutschlands, in Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern an. Weitere Regionen sollen folgen.

Das ändert sich 2023 bei Photovoltaikanlagen

In diesem Jahr sind Gesetzänderungen in Kraft getreten, die auch PV-Anlagen betreffen. Wer sich ab dem 1. Januar 2023 eine PV-Anlage auf, an oder in der Nähe seines Eigenheims installieren lässt, zahlt auf die Lieferung, den Erwerb und die Installation keine Umsatzsteuer, weiß Corinna Kodim vom Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland.

Weiterhin gilt: Wer seinen PV-Strom, oder zumindest Teile davon, künftig einspeist, muss die daraus resultierenden Einnahmen nicht versteuern. Die Steuerbefreiung gilt bei PV-Anlagen auf Einfamilienhäuser und Gewerbeimmobilien bis zu einer Bruttonennleistung von 30 kW.

Für alle Anlagen, die vom 30. Juli 2022 bis zum 31. Januar 2024 in Betrieb genommen werden oder bereits genommen worden sind, gelten neue, höhere Vergütungssätze für den eingespeisten Solarstrom. Sie gelten für das Jahr der Inbetriebnahme sowie die 20 Folgejahre. Ebenfalls neu: Es gibt jetzt zwei unterschiedliche Tarife.

Um einer möglichen Überbelastung des Stromnetzes vorzubeugen, waren PV-Anlagenbetreiber bislang dazu verpflichtet, die Einspeiseleistung ihrer Anlage bis 25 kW entweder auf 70 Prozent ihrer Nennleistung zu drosseln oder sie mit einer teuren Steuerungseinrichtung auszustatten.

Für Neuanlagen, die nach dem 14. September 2022 in Betrieb gegangen sind, ist diese Regelung bereits vorzeitig aufgehoben worden. Ab dem 1. Januar 2023 gilt diese sogenannte 70-Prozent-Regelung auch bei Bestandsanlagen bis einschließlich 7 kW installierter Leistung nicht mehr.

Strombilanz 2022: Mehr produziert, weniger verbraucht

Im vergangenen Jahr ist der Stromverbrauch in Deutschland spürbar gesunken. Die Stromproduktion nahm dagegen zu, wie die Bundesnetzagentur am Mittwoch mitteilte. Insgesamt seien in der Bundesrepublik 2022 gut 482 Terawattstunden (TWh) Strom verbraucht worden, berichtete die Aufsichtsbehörde, vier Prozent weniger als im Vorjahr. Gleichzeitig sei aber die Stromproduktion um 0,4 Prozent auf knapp 507 TWh gestiegen. Denn Deutschland habe deutlich mehr Strom exportiert als noch im Vorjahr. Eine Terawattstunde entspricht einer Milliarde Kilowattstunden.

Der Anteil des aus erneuerbaren Energien erzeugten Stroms am Verbrauch lag im Jahr 2022 mit 48,3 Prozent deutlich über dem Vorjahresniveau von 42,7 Prozent. Den größten Beitrag dazu leisteten Windkraftanlagen mit einem Anteil von 25,9 Prozent am erzeugten Strom. Photovoltaik deckte 11,4 Prozent und Biomasse 8,2 Prozent. Die übrigen 2,8 Prozent entfielen auf Wasserkraft und sonstige Erneuerbare. Insgesamt lag in 2022 die Erzeugung aus erneuerbaren Energien mit 233,9 TWh rund 8,5 Prozent über dem Vorjahreswert. (bat/dpa)

Weitere Artikel