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Pandemie

Erweiterter Anspruch auf Kinderkrankengeld besteht auch im Jahr 2022

Foto: Pixabay

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Auch 2022 wird der Anspruch auf Kinderkrankengeld für gesetzlich versicherte, berufstätige Eltern pandemiebedingt ausgeweitet. Was Eltern zu der Verlängerung wissen sollten, erklärt der Sozialverband Deutschland (SoVD) in Stade. 

Dienstag, 11.01.2022, 06:30 Uhr

„Jeder Elternteil hat, wie auch im vergangenen Jahr, pro Kind einen Anspruch auf 30 Arbeitstage Kinderkrankengeld. Alleinerziehende haben entsprechend 60 Tage Anspruch pro Kind“, weiß Claudia Clostermann aus dem Beratungszentrum in Stade. Bei mehreren Kindern liege der Höchstanspruch pro Elternteil bei maximal 65 Tagen.

Damit die Kinderbetreuung gewährleistet werden kann, besteht ein Anspruch nicht nur bei Krankheit des Kindes, sondern auch, wenn Schulen und Kitas pandemiebedingt schließen. „Auch, wenn eine behördliche Empfehlung vorliegt, diese Einrichtungen zu meiden, können Eltern Kinderkrankengeld beantragen“, so Clostermann weiter.

Die Berater des SoVD beantworten alle Fragen und sind bei der Antragstellung behilflich. Kontaktiert werden kann der Verband unter 0 41 41/ 51 09 11 oder per Mail an info.stade@sovd-nds.de.

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