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Revision verworfen

Ex-Partnerin mit Eisenrohr erschlagen – Urteil rechtskräftig

Der Bundesgerichtshof hat das Urteil des Landgerichts Hildesheim wegen Totschlags und versuchten Mordes bestätigt. (Archivbild)

Der Bundesgerichtshof hat das Urteil des Landgerichts Hildesheim wegen Totschlags und versuchten Mordes bestätigt. (Archivbild) Foto: Michael Matthey/dpa

Zuerst ein Insektizid im Kaffee, dann 23 Schläge mit einem Eisenrohr: Ein 41-Jähriger tötet seine Ex-Lebensgefährtin auf brutale Weise.

Von dpa 09.09.2026, 15:00 Uhr
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Peine/Leipzig. Das wegen Totschlags und versuchten Mordes gesprochene Urteil des Landgerichts Hildesheim gegen einen heute 42-Jährigen ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Revision des Angeklagten verworfen und die verhängte Freiheitsstrafe von 13 Jahren bestätigt. 

Nach den Feststellungen des Schwurgerichts hatte der Angeklagte am Vormittag des 28. Februar 2025 im Landkreis Peine mit einem Eisenrohr 23 Mal auf den Kopf seiner Ex-Partnerin geschlagen und sie eine Treppe hinuntergestoßen. Die Mutter von drei Kindern erlitt ein Hirntrauma und Knochenbrüche, auch einen Schädelbruch, und starb an Blutverlust.

Kaffeemaschine mit Insektizid präpariert

Einige Tage vor der Tat hatte der Landwirt bereits versucht, die Frau zu töten. Dazu präparierte er ihre Kaffeemaschine mit dem nicht mehr zugelassenen Insektizid Parathion. Die 38-Jährige nahm jedoch einen seltsamen Geruch und eine Verfärbung wahr und trank den Kaffee nicht.

Die auf die Revision des Angeklagten erfolgte rechtliche Überprüfung des Urteils durch den Senat mit Sitz in Leipzig hat keinen Rechtsfehler ergeben, wie der BGH mitteilte.

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