Fall Hendrik Holt - ist Offener Vollzug der richtige Weg?
Handschellen ab: Hendrik Holt konnte sich viele Stunden am Tag frei bewegen. (Archivbild) Foto: Friso Gentsch/dpa
Der Windkraftbetrüger kam im August nach einem Ausgang im offenen Vollzug nicht zurück. Ist die Vollzugsart zu riskant?
Hannover/Osnabrück/Berlin. Seit bald einem Monat ist der Windkraftbetrüger Hendrik Holt auf der Flucht. Seit fast zwei Jahren war er zuvor im offenen Vollzug in Berlin untergebracht. Tagsüber durfte er das Gefängnis also regelmäßig verlassen, musste aber abends wieder zurückkommen. Doch am 25. August tat er das einfach nicht. Seitdem ist nicht öffentlich bekannt, wo er sich aufhält.
Der aus dem emsländischen Haselünne stammende Holt wurde 2022 vom Landgericht Osnabrück zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von fast neun Jahren verurteilt. Er hatte unter anderem Windparks, die es gar nicht gab, an ausländische Stromkonzerne verkauft. Zudem hatte er ausländische Diplomaten bestochen, um sich mit einem Diplomatenpass gegen deutsche Strafverfolger immun zu machen.
War das Risiko des offenen Vollzugs zu groß? Was für und was gegen die Haftart spricht.
Was sich Fachleute vom offenen Vollzug versprechen
Der offene Vollzug sei deshalb schon eine „vernünftige Sache“, sagt René Müller, Vorsitzender des Bunds der Strafvollzugsbediensteten. Er sei die letzte Phase eines sogenannten Vollzugsplans für Häftlinge. Dessen Ziel sei es, Inhaftierte zu resozialisieren und ihnen den Weg zurück in die Gesellschaft zu ermöglichen. Im offenen Vollzug könne man wieder arbeiten und es sei leichter, Zeit mit der Familie zu verbringen. Das gehe aus dem Gefängnis heraus schlecht.
Psychologe Merten Neumann vom Kriminologischen Forschungsinstitut Niedersachsen ergänzt: „Für den offenen Vollzug spricht vor allem die Vorbereitung auf ein straffreies Leben.“ Es gebe belastbare Hinweise, „auch aus unseren eigenen Untersuchungen“, dass Häftlinge aus dem offenen Vollzug geringere Rückfallraten nach der Entlassung hätten.
Gefangene könnten eher ihren Arbeitsplatz oder familiäre Beziehungen erhalten. Zudem könnten Schwierigkeiten bei der Arbeit, finanzielle Probleme oder Konflikte im persönlichen Umfeld sichtbar werden. Diese könnten „dadurch schon vor der Entlassung und mit Unterstützung bearbeitet werden“.
Wie sicher ist der offene Vollzug?
„Die Kollegen in den JVAs sind schon sehr verantwortungsvoll“, betont Fachmann Müller dabei sicher. Die Rückkehr von Häftlingen werde abends dokumentiert und es gebe regelmäßigen Kontakt etwa mit der Arbeitsstelle der Inhaftierten. Klar sei aber auch, dass es eine hundertprozentige Sicherheit nicht geben könne. Es sei „immer Vertrauensvollzug. Das Risiko ist immer da“. Bevor offener Vollzug gewährt werde, würden die Häftlinge im geschlossenen Vollzug etwa von Psychologen auf ihre Eignung geprüft.

Die JVA des offenen Vollzugs in Berlin hat deutlich niedrigere Zäune als geschlossene Anstalten und liegt direkt neben Wohnhäusern. Foto: Soeren Stache/dpa
Psychologe Neumann ergänzt, es sei zudem nicht so, dass Häftlinge im offenen Vollzug einfach ein und aus gehen könnten. Die genaue Ausgestaltung sei für jeden Häftling individuell. Vorläufer des offenen Vollzugs habe es bereits vor dem Zweiten Weltkrieg gegeben.
Auch von der Berliner Senatsverwaltung für Justiz, die für Holt zuständig war, heißt es: „In jedem Einzelfall wird eine Eignungsprüfung durchgeführt.“ Das sei „ein fortlaufender Prozess, der regelmäßig überprüft wird.“ Dabei würden beispielsweise auch Abstinenzgebote und Vorgaben zur Meidung bestimmter Orte oder Kontakte berücksichtigt.
Fehlende Strenge?
Geregelt im offenen Vollzug ist eigentlich auch: Wer rückfällig wird - sogenannte Vollzugsversager - bei dem kann der offene Vollzug wieder zurückgenommen werden. René Müller sagt allerdings, er habe Zweifel daran, ob in diesen Fällen immer streng genug geprüft werde - vor allem vor dem Hintergrund, dass Gefängnisse des geschlossenen Vollzugs meist stark ausgelastet sind. Er betont: „Es braucht eine klare Kante bei Vollzugsversagern.“
Wissenschaftler Neumann verweist zudem auf Bewertungsspielräume. „Unsere Untersuchungen zeigen, dass Sicherheitsüberlegungen die Entscheidungen besonders stark prägen und sich die Entscheidungspraxis zwischen den Anstalten unterscheidet.“ Konkret werde offener Vollzug etwa selten für frühere Sexual- oder Gewaltstraftäter gewährt. Weiter betont er, dass laut Untersuchungen schwerwiegende Vorfälle während Vollzugslockerungen sehr selten seien. Er plädiert daher dafür, noch viel mehr Gefangenen den offenen Vollzug zu ermöglichen - ohne dabei jedoch leichtfertig zu werden.
Ansätze für mehr Sicherheit im offenen Vollzug
Um die Flucht aus dem offenen Vollzug zu erschweren, gibt es laut Psychologe Neumann viele Ansätze. „Ganz grundlegend wäre aber eine standardisiertes und kontinuierliches Risikomanagement, das an wissenschaftlichen Erkenntnissen ausgerichtet ist“, sagte er. Auch technische Lösungen zur Aufenthaltsüberwachung seien immer mal wieder im Gespräch. Dabei müsse aber berücksichtigt werden, inwiefern die Ansätze Arbeit, soziale Kontakte oder eigenverantwortliches Handeln beeinträchtigen.
Gefangene sollen im Vollzug befähigt werden, künftig ein Leben in sozialer Verantwortung ohne Straftaten zu führen. Vollzugslockerungen und die Integration in Arbeit oder Ausbildung können hierzu einen wichtigen Beitrag leisten. Der offene Vollzug ist hierbei in besonderer Weise geeignet, diesen Resozialisierungsgedanken zu fördern. Er ermöglicht geeigneten Gefangenen unter anderem, während des Freigangs außerhalb der Anstalt einer Arbeit oder Ausbildung nachzugehen. Die Gefangenen werden entsprechend ihrer Eignung im offenen Vollzug untergebracht und können bei Vorliegen der jeweiligen Voraussetzungen zu Vollzugslockerungen zugelassen werden. Werden Tatsachen bekannt, die darauf hindeuten, dass Gefangene Weisungen und Verpflichtungen nicht einhalten oder gegen vollzugliche Vorgaben verstoßen, werden mögliche Konsequenzen geprüft und angeordnet. Erfüllen Gefangene die Anforderungen des offenen Vollzugs nicht mehr, führt dies zur Rückverlegung in den geschlossenen Vollzug.
Der offene Vollzug sieht jedenfalls verminderte Vorkehrungen gegen Entweichungen vor. Die Sicherheit wird daher insbesondere durch den regelmäßigen Austausch mit den Gefangenen sowie den Arbeitgebern und weiteren sozialen Kontakten gewährleistet.