Geflügelpest breitet sich weiter im Landkreis aus

Ein Schild mit der Aufschrift „Geflügelpest Sperrbezirk“ hängt auf einer Straße (Symbolbild). Foto: Stefan Sauer/dpa-Zentralbild/dpa/Archivbild
Das Veterinäramt erhält seit etwa einer Woche immer mehr Meldungen über verendete Wildvögel. Vor allem die Region Nordkehdingen ist betroffen.
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Obwohl der mediale Fokus derzeit auf dem Corona-Virus und der Omikron-Variante liegt, sollte das nicht darüber hinwegtäuschen, dass sich die Geflügelpest (Aviäre Influenza – AI) auch weiterhin im Landkreis Stade ausbreitet. Das betont Veterinäramtsleiterin Dr. Sibylle Witthöft: „Die Geflügelpest ist für den Menschen sowie für andere Haustiere – ausgenommen Geflügel – in der Regel ungefährlich.“ Anders ist es bei betroffenen Wildvögeln, insbesondere bei Gänsen und Enten, sowie bei Hausgeflügel: Für sie verläuft sie tödlich.
Seit gut einer Woche häufen sich beim Veterinäramt des Landkreises Stade Meldungen über verendende oder bereits verendete Wildvögel, vor allem in Nordkehdingen. Bei allen zuletzt zur Untersuchung eingesandten Wildgänsen wurde die Geflügelpest nachgewiesen. Wer kranke oder verendete Wildvögel findet, sollte diese aber keinesfalls anfassen.
Hunde an die Leine nehmen
Wildvögeln, die mit dem AI-Virus infiziert sind, kann leider nicht geholfen werden, erklärt Dr. Sibylle Witthöft: „Zum Schutz des Hausgeflügels wurde aber Mitte November eine Stallpflicht für Geflügel im gesamten Landkreis Stade verhängt.“ Im benachbarten Landkreis Cuxhaven wurde ebenfalls die Stallpflicht für Geflügel angeordnet.
Trotz der aktuell häufigen Funde ist bisher keine Beseitigung der toten Tiere angeordnet worden. Sie müssen also nicht eingesammelt werden. Um eine Verschleppung der Tierkörper zu vermeiden, sollten Hunde angeleint werden. Im EU-Vogelschutzgebiet und in den Naturschutzgebieten gilt die Leinenpflicht für Hunde ohnehin.
Außerdem sind alle Geflügelhalter aufgefordert, sogenannte Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten. Damit soll ebenfalls verhindert werden, dass das AI-Virus in Geflügelhaltungen eingeschleppt wird. Näheres hierzu ist dem Merkblatt zu entnehmen, das auf der Internetseite des Landkreises Stade eingestellt ist: www.landkreis-stade.de. Wer verendende oder bereits verendete Wildvögel auf dem eigenen Grundstück entdeckt, kann sich an das Veterinäramt unter der Telefonnummer 04141/ 12-3910 wenden. (std)