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Ausnahmeregelung

Vogelgrippe im Kreis Stade: Jäger dürfen leidende Kraniche töten

Wildvögel sterben an der Geflügelpest. Im Landkreis Stade dürfen Jäger nun erkrankte Kraniche töten, um das Leid der sterbenden Tiere zu mildern.

Wildvögel sterben an der Geflügelpest. Im Landkreis Stade dürfen Jäger nun erkrankte Kraniche töten, um das Leid der sterbenden Tiere zu mildern. Foto: Christophe Gateau/dpa

Jäger dürfen an der Geflügelpest erkrankte Kraniche töten. Der Landkreis Stade hat dafür eine artenschutzrechtliche Genehmigung erteilt.

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Von Sabine Lohmann
Mittwoch, 05.11.2025, 18:45 Uhr

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Landkreis. Auch im Landkreis Stade sind Wildvögel an der - auch als Vogelgrippe bezeichneten - Geflügelpest verendet. Dabei handelt es sich nahezu ausschließlich um Kraniche, die in diesem Jahr erstmals von der Geflügelpest betroffen sind. Um das Leid der sterbenden Tiere zu mildern, hat die Untere Naturschutzbehörde eine Ausnahme für Jäger vom Tötungsverbot für Kraniche erteilt, die augenscheinlich an der Geflügelpest erkrankt sind. Das teilt der Landkreis mit.

Artenschutzrechtliche Genehmigung für das Töten

Kraniche sind nicht vom geltenden Jagdrecht erfasst, sie sind vielmehr durch das Bundesnaturschutzgesetz besonders geschützt. Deshalb sei eine artenschutzrechtliche Genehmigung für das Töten dieser Tiere notwendig, so Dr. Sibylle Witthöft, Leiterin des Amtes Veterinärwesen und Verbraucherschutz. „Die Jägerschaft verkürzt durch das sachkundige Töten das Leiden der Tiere. Deshalb begrüßen wir diese Unterstützung sehr.“

Keine Hilfe für erkrankte Kraniche

Erkrankte Kraniche leiden besonders schwer im Sterbeprozess. Sie taumeln und können nicht flüchten. Stellenweise liegen die Tiere mit ausgebreiteten Flügeln auf einer Wasseroberfläche und ertrinken. Hilfe gibt es für die Vögel nicht, ergänzt Dr. Sibylle Witthöft. „Das ist mitunter schwer zu ertragen, aber so kann die Natur sein.“

Die Ausnahmeregelung zur Tötung von schwerkranken Kranichen, die das Amt Naturschutz des Landkreises Stade erteilt hat, gilt bis zum 31. Januar 2026. Dadurch soll außerdem die Ausbreitung der hochansteckenden Geflügelpest, auch Aviäre Influenza, AI oder Vogelgrippe genannt, vermieden werden. Schließlich geht von den infizierten Tieren eine Ansteckungsgefahr aus, weil sie beispielweise Greifvögeln als Nahrung dienen und somit die Geflügelpest weitergetragen wird.

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Kranke oder tote Tiere nicht anfassen

Für die Bürger gilt weiterhin: Erkrankte oder tote Tiere nicht anfassen, sondern in Ruhe lassen. Wer solche Tiere findet, meldet diese per E-Mail an das Amt Veterinärwesen und Verbraucherschutz: veterinaerwesen@landkreis-stade.de. Die Kadaver werden eingesammelt und unschädlich beseitigt, um eine weitere Ausbreitung der Geflügelpest zu vermeiden.

Weitere Informationen zur Geflügelpest bietet der Landkreis Stade auf seiner Internetseite unter der Rubrik „Brennpunkt“. Dort stehen auch Merkblätter und die Allgemeinverfügungen zur Verfügung, etwa zur Aufstallungspflicht sowie zu den Schutz- und Überwachungszonen, die aufgrund von Geflügelpestausbrüchen in den Samtgemeinden Fredenbeck und Oldendorf-Himmelpforten eingerichtet werden mussten. Dort war jeweils ein Geflügelbetrieb betroffen. (sal)

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Ilse Berdien
05.11.202519:08 Uhr

Die Natur hilft sich selber , kommt ein Tier in eine zur Stückzahl vor . Dann kommt eine Pest und die Natur regelt das von alleine.

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