Geldstrafen und Freisprüche im Prozess um Freikarten für Rolling Stones

Der ehemalige Bezirksamtsleiter Harald Rösler (Mitte) wartet mit seinen Anwälten Johann Schwenn (rechts) und Leon Kruse im Gerichtssaal auf den Beginn der Verhandlung. Foto: Axel Heimken/dpa
Für das Konzert der Rolling Stones in Hamburg bekamen Mitarbeitende der Stadt Freikarten. Unter anderem wegen Bestechlichkeit und Untreue mussten sich die Verantwortlichen dafür vor Gericht verantworten. Nun gab es ein Urteil.
Premium-Zugriff auf tageblatt.de für nur 0,99 €
Jetzt sichern!
Im Prozess um die Vergabe von Freikarten für das Hamburger Rolling-Stones-Konzert von 2017 hat das Landgericht den früheren Leiter der Genehmigungsbehörde zu einer Geldstrafe von 180 Tagessätzen von je 120 Euro verurteilt. Er habe sich durch die Annahme und Weitergabe der 100 Tickets der Vorteilsannahme und -gewährung schuldig gemacht, erklärte der Vorsitzende der Strafkammer, Sönke Pesch, am Freitag in seiner Urteilsbegründung. Von den Hauptvorwürfen der Bestechlichkeit und Untreue wurde der 72-Jährige freigesprochen.
Sein damaliger Stellvertreter muss wegen Vorteilsannahme und Beihilfe zu 110 Tagessätzen à 110 Euro zahlen. Freisprüche gab es für die beiden Verantwortlichen für das Konzert bei der Veranstaltungsagentur, denen die Anklage Bestechung vorgeworfen hatte.
Die Staatsanwaltschaft hatte für den Hauptangeklagten, den ehemaligen Chef des Bezirksamtes Nord, Harald Rösler (SPD), elf Monate Haft auf Bewährung gefordert. Für seinen damaligen Stellvertreter (50) hatte die Anklagevertreterin wegen Beihilfe eine Geldstrafe in Höhe von 13.200 Euro beantragt. Gegen das Urteil kann Revision eingelegt werden. (dpa)