Sommer
TGrillen, Rauchen, Feiern: Was ist auf dem Balkon erlaubt, was ist verboten?

Rosen, Baumspinat, Lavendel: Sechs Quadratmeter Balkonfläche reichen Sabine Wolters, um in ihrer Nordholzer Mietwohnung ihrer Leidenschaft fürs Gärtnern nachzugehen. Erlaubt ist, was Nachbarn nicht stört. Foto: Heike Leuschner
Ob auf dem Land oder in der Stadt: Nicht jeder besitzt ein Haus mit Garten, in dem er sich beim Gärtnern, Grillen oder Feiern recht frei entfalten kann. Was dürfen die Bewohner einer Wohnung mit Balkon oder Terrasse? Wo sind die Grenzen?