HSV gegen Werder: Jahrelanger Streit vor Entscheidung
Die vergangenen Nordderbys zwischen Werder Bremen und dem Hamburger SV waren allesamt Hochrisikospiele. Foto: Christian Charisius/dpa
Jetzt muss das höchste deutsche Gericht entscheiden: Worum es geht? Um ein Hassduell im Norden und eine Rechnung über 400.000 Euro. Alle Antworten.
Bremen/Karlsruhe. Schon seit Jahren streitet die Deutsche Fußball Liga mit der Freien Hansestadt Bremen darüber, wer für den zusätzlichen Polizeiaufwand bei sogenannten Hochrisikospielen in der Bundesliga aufkommen muss. Jetzt soll das höchste deutsche Gericht entscheiden. Mit einer Verfassungsbeschwerde am Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe richtet sich die DFL gegen die Bremer Regelung, die die Kosten an die Liga weiterreicht. Wie stehen die Erfolgschancen? Und welche Auswirkungen könnte das Urteil haben?
Die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick:
Um welche Regelung geht es?
Es geht um einen Passus im Bremischen Gebühren- und Beitragsgesetz. Seit 2014 ist dort festgehalten, dass die Stadt bei bestimmten Veranstaltungen Gebühren erheben kann, wenn vorhersehbar zusätzliche Einsatzkräfte der Polizei benötigt werden. Die Regelung bezieht sich auf gewinnorientierte, erfahrungsgemäß gewaltgeneigte Veranstaltungen mit mehr als 5000 Menschen. „Die Gebühr ist nach dem Mehraufwand zu berechnen, der aufgrund der zusätzlichen Bereitstellung von Polizeikräften entsteht“, heißt es. Der Veranstalter muss demnach vor der Veranstaltung über die voraussichtliche Gebührenpflicht informiert werden.
Um wie viel Geld geht es?
Den ersten Gebührenbescheid bekam die DFL im Jahr 2015 - damals zu einer Bundesliga-Partie zwischen dem SV Werder Bremen und dem Hamburger SV. Rund 400.000 Euro stellte der Stadtstaat Bremen der DFL für die Polizeikosten in Rechnung. Weitere folgten. Insgesamt geht es nach Angaben der Stadt Bremen mittlerweile um Gebühren in Höhe von mehr als drei Millionen Euro. Davon soll die DFL bislang rund zwei Millionen Euro gezahlt haben.
Auch abseits von sogenannten Hochrisikospielen kosten die Polizeieinsätze bei Fußballspielen viel Geld. So summierten sich in der Saison 2022/23 in Rheinland-Pfalz die Kosten bei allen Partien der 1. und 2. Liga, der Regionalliga, der Oberliga, bei Pokalpartien, einer Relegationsbegegnung und einem Länderspiel auf insgesamt rund 4,6 Millionen Euro. Gewalt im und um Stadien beschäftigte auch die Innenministerkonferenz. Die Sportminister kündigten vergangene Woche in Saarbrücken an, dass es nach der Europameisterschaft (14. Juni bis 14. Juli) ein Spitzengespräch mit DFL und Deutschem Fußball-Bund (DFB) geben wird - auch wegen der anhaltenden Pyrotechnik-Problematik in den Fankurven.
Fragen und Antworten
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Was sagt die DFL?
Nach Ansicht des Dachverbands für die 1. und 2. Liga ist die betroffene Regelung verfassungswidrig und damit nichtig. Sie argumentiert in ihrer Verfassungsbeschwerde, es fehle an einer abgrenzbaren, ihr zurechenbaren Leistung der Stadt Bremen. Die sei aber verfassungsrechtliche Voraussetzung für eine rechtmäßige Gebührenerhebung. Außerdem seien einzelne Störer für den erforderlichen Polizeieinsatz verantwortlich - und nicht die Organisatoren.
„Die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, insbesondere die Gewährleistung einer störungsfreien An- und Abreise der Besucher im öffentlichen Raum zu einer Veranstaltung, obliegt der Polizei“, teilte die DFL mit. Die Bereitstellung zusätzlicher Polizeikräfte werde nicht von der DFL veranlasst und ermögliche ihr keinen spezifischen Vorteil. Die Polizei werde vielmehr im Interesse der Allgemeinheit tätig. Ein etwaiger Mehraufwand zur Verhinderung von Gewalttaten rechtfertige daher keine Gebührenpflicht. Der DFB, der von der 3. Liga abwärts an für den Spielbetrieb zuständig ist, schließt sich der Argumentation der DFL an.
2. Bundesliga
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Wie stehen die Erfolgschancen?
Das ist schwierig zu sagen. Mehrere Gerichte haben sich in den letzten Jahren mit dem umstrittenen Thema befasst. In den meisten Fällen scheiterte die DFL mit ihrer Klage gegen die Gebührenerhebung. Allein in der ersten Instanz hatte sie Erfolg: 2017 erklärte das Verwaltungsgericht Bremen den Bescheid für rechtswidrig. Die Vorsitzende Richterin begründete das Urteil damals unter anderem mit Mängeln bei der Gebührenfestsetzung. Vor allem die Berechnungsmethode sei schlicht zu unbestimmt und deshalb rechtswidrig.
Das Urteil wurde jedoch ein Jahr später in der nächsten Instanz vom Oberverwaltungsgericht Bremen aufgehoben, das die Gebührenforderung für rechtens hielt. Die Fußballspiele seien auch aufgrund der Sicherheitsleistungen der Polizei wirtschaftlich erfolgreich, hieß es zur Begründung. Eine Kostenbeteiligung sei nicht allein deshalb auszuschließen, weil die Sicherheit Kernaufgabe des Staates sei. Im März 2019 wurde das OVG-Urteil und damit die Rechtmäßigkeit der Bremer Regelung vom Bundesverwaltungsgericht in Leipzig bestätigt.
Wann fällt das Urteil?
Bis das Bundesverfassungsgericht eine Entscheidung bekannt gibt, wird es noch etwas dauern. Ein Urteil wird erst in einigen Monaten erwartet.
Welche Auswirkungen könnte das Urteil haben?
Wenn sich das Bremer Modell durchsetzen würde, kämen auf die Proficlubs erhebliche finanzielle Mehrbelastungen zu. Bisher ist unter anderem Nordrhein-Westfalen mit seinen zahlreichen Proficlubs gegen Gebührenbescheide. „In Hessen sind derzeit keine Gebührenbescheide bei Hochrisikospielen beabsichtigt. Wir verfolgen insoweit die Mehrheitsposition der Bundesländer“, heißt es in einer Stellungnahme aus dem Innenministerium in Wiesbaden.
In Rheinland-Pfalz ist das zum Beispiel anders. „Wie sich bereits aus dem Koalitionsvertrag ergibt, ist das Land Rheinland-Pfalz grundsätzlich gewillt, die Schaffung einer Gebührenregelung für Hochrisiko-Veranstaltungen zu unterstützen“, sagt eine Sprecherin. „Dabei macht es jedoch nur Sinn, ein gemeinsames, ländereinheitliches Vorgehen zu verfolgen, um eine einheitliche und faire Regelung zu gewährleisten. Daher bleibt zunächst das Urteil des Bundesverfassungsgerichts abzuwarten.“ Daniela Behrens, Innenministerin von Niedersachsen (SPD), sieht das Urteil „wegweisend für alle“ und sagt: „Ich kann Gebühren als letztes Instrument natürlich nicht ausschließen. Aber wichtiger ist mir: mehr Sicherheit im Stadion. Das müssen die Vereine erledigen, denn das ist der Job der Vereine und nicht der Polizei.“