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Kriminalität

Raubüberfälle: Haftbefehl gegen Ex-RAF-Terroristin Klette erweitert

Klette war Anfang des Jahres in Berlin-Kreuzberg festgenommen worden. (Archivbild)

Klette war Anfang des Jahres in Berlin-Kreuzberg festgenommen worden. (Archivbild) Foto: Uli Deck/dpa

Seit Ende Februar sitzt die frühere RAF-Terroristin Daniela Klette in Niedersachsen in Untersuchungshaft. Jetzt wird sie weiterer Taten beschuldigt.

Von dpa 09.09.2024, 18:00 Uhr
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Verden. Der Haftbefehl gegen die frühere RAF-Terroristin Daniela Klette ist vom Amtsgericht Verden wegen zweier weiterer Taten erweitert worden. Das hat die Staatsanwaltschaft im niedersächsischen Verden auf Anfrage mitgeteilt. Zuvor hatte die „Welt“ berichtet, dass Klette mittlerweile 13 Überfälle auf Supermärkte und Geldtransporter vorgeworfen werden. Die Staatsanwaltschaft erklärte, dass jedoch nicht in allen 13 Fällen ein dringender Tatverdacht bestehe, der für eine Haftanordnung erforderlich ist.

Dem Medienbericht zufolge geht es bei den beiden weiteren Taten um Raubüberfälle mit Komplizen: 2014 in einem Supermarkt in Elmshorn in Schleswig-Holstein sowie 2015 in Osnabrück. Bei den Taten sei niemand verletzt worden. Die Verbindung zu den Überfällen habe die Polizei nach der Analyse von Computern und Handys aus Klettes Berliner Wohnung festgestellt.

Klette war in Kreuzberg festgenommen worden

Die Staatsanwaltschaft Verden ermittelt seit 2015 wegen versuchten Mordes sowie versuchten und vollendeten schweren Raubs in mehreren Fällen gegen Klette sowie ihre einstigen RAF-Genossen Burkhard Garweg und Ernst-Volker Staub. Klette war Ende Februar in Berlin-Kreuzberg festgenommen worden, wo sie unter falschem Namen gelebt hatte. Seither sitzt sie im niedersächsischen Vechta in Untersuchungshaft. Nach Garweg und Staub wird weiter gefahndet.

Klette bestritt Mitte August in einem Statement, Mordversuche begangen zu haben, und sprach von staatlicher „Denunziation“ und „Medienhetze“ gegen sich sowie gegen Garweg und Staub. Gegen das Trio bestehen nach früheren Angaben auch Haftbefehle wegen des Verdachts der Beteiligung an Terroranschlägen. Sie gehörten der sogenannten dritten Generation der linksextremistischen Roten Armee Fraktion (RAF) an. 1998 erklärte sich die RAF, die mehr als 30 Menschen getötet hatte, für aufgelöst.

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