Hundesteuer: Keine Ermäßigung für Hartz-IV-Empfänger

In Freiburg soll es keine Ermäßigung der Hundesteuer für sozial Schwächere oder Rentner geben. Foto: dpa (Symbolbild)
In Freiburg soll es auch weiterhin keine Hundesteuer-Befreiung für Sozialschwache und Rentner geben. Während der Ratssitzung hatte sich der Freiburger Peter Decker mit einer Anfrage an die Ratsmitglieder gewandt – eine solche Befreiung gebe es anderswo in einigen Gemeinden..
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Decker selbst sei Hartz-IV-Empfänger und habe einen Hund. Der stellvertretende Bürgermeister Christian von der Decken äußerte, „wenn ich mir keinen Hund leisten kann, dann halte ich mir keinen Hund“. Decker antwortete, er habe sich seinen Hund vor zwölf Jahren angeschafft, da sei nicht absehbar gewesen, in welcher Situation er heute stecken werde. Gemeindedirektor Christian von Holt: „Die Hundesteuer ist die einzige Steuer, auf die wir keine Umlagen zahlen müssen.“
Die Hundesteuer sei eine wichtige Einnahmequelle für die Gemeinde. Für die Befreiung von der Hundesteuer gibt es bislang nur wenige Ausnahmegründe, etwa für Diensthunde. Bei einer Ermäßigung für Sozialschwache und Rentner sei eine Flut von Anträgen zu erwarten, die von Fall zu Fall bearbeitet werden müssten. Der Rat will die Anfrage nicht weiter verfolgen. In Freiburg zahlen Hundehalter für den ersten Hund 80 Euro, für den zweiten 120 Euro, für jeden weiteren 180 Euro.
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