Im Fahrradkeller getötete Frau hat Jeansfasern im Mund

Der Angeklagte (links) muss sich wegen Totschlags vor dem Landgericht Hamburg verantworten. Er soll im Fahrradkeller eines Wohnhauses eine junge Frau getötet haben. Foto: Christian Charisius/dpa-Pool/dpa
Im Prozess um den gewaltsamen Tod einer 20 Jahre alten Frau in Hamburg-Neuallermöhe hat das Gericht kurz vor Ende der Beweisaufnahme eine kriminaltechnische Sachverständige gehört.
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Die Expertin vom Landeskriminalamt erklärte am Dienstag, dass blaue Baumwollfasern, die in der Mundhöhle der Toten gefunden wurden, von einer Jeans stammen könnten. Eine Vergleichsstudie habe ergeben, dass beim Einatmen durch Jeansstoff Fasern in den Mund gelangen. Die Vorsitzende Richterin, Birgit Woitas, erläuterte: „Im Raum steht, ob das Opfer erstickt wurde durch Auflegen einer Jeans.“
Deshalb lautet die Anklage auf Totschlag
Die Anklage wirft dem Angeklagten vor, die junge Frau im Fahrradkeller des Hauses, in dem sie mit ihrer Familie lebte, auf diese Weise getötet zu haben. Das Opfer soll vorher Drogen von dem offiziell 24 Jahre alten Angeklagten erhalten und eingenommen haben.
Die Staatsanwaltschaft hatte das Geschehen vom 9./10. Januar 2021 in ihrer Anklageschrift zunächst als Mord in Tateinheit mit Vergewaltigung in einem besonders schweren Fall bewertet. Die Strafkammer am Landgericht sah dafür nach Aktenlage zu Prozessbeginn jedoch nicht hinreichend Beweise. Deshalb lautet die Anklage auf Totschlag.
So beschreibt der Angeklagte den Tathergang
Der aus Libyen stammende Angeklagte hat nach Angaben der Richterin erklärt, dass er mit der Frau am Abend auf einen Spielplatz gegangen sei. Nach einvernehmlichem Sex in einem Gebüsch hätten sie noch bis 4.00 Uhr morgens auf einer Parkbank gesessen. Dann seien sie in den Keller eines Mehrfamilienhauses gegangen, wo die Frau eingeschlafen sei. Erst nach 13.00 Uhr habe er gemerkt, dass sie nicht mehr atmete - und die Rettungskräfte alarmiert.
Für Rechtsanwältin Claudia Krüger, die die Eltern des Opfers als Nebenkläger vertritt, ist der Fall klar. Sie gehe von einem Mord aus, sagte sie. Der Angeklagte habe nicht erklärt, wie die Fasern in den Mund der Frau gekommen sein könnten. Es komme niemand anders als Täter in Frage. Das Gericht will die Plädoyers der Staatsanwaltschaft und der Nebenklagevertreterin an diesem Mittwoch hören. (dpa)