Landkreis Harburg sucht Schöffen

Vor Gericht entscheiden Schöffen mit. Die Wahl für die nächste Amtsperiode steht 2023 an. Foto: Friso Gentsch/dpa/dpa-tmn
Der Landkreis Harburg sucht Einwohnerinnen und Einwohner, die sich für die Amtszeit von 2024 bis 2028 als Schöffen bewerben möchten. Was Interessierte wissen müssen.
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Nicht nur im Namen des Volkes, sondern auch mit Volkes Stimme und Blick will die Justiz ihre Urteile fällen. Damit das gelingen kann, sind bei vielen Verhandlungen Laienrichter, sogenannte Schöffen, tätig. Die neue Amtsperiode für die Schöffen beginnt im kommenden Jahr. Ab sofort werden Vorschläge gesammelt und sind Bewerbungen möglich. Die Schöffen werden alle fünf Jahre gewählt, die nächste Wahlperiode geht von 2024 bis 2028.
Die Städte und Gemeinden sammeln Vorschläge für Schöffinnen und Schöffen. Vorschläge für Jugendschöffen sind beim Jugendamt der Kreisverwaltung möglich. Aus den Vorschlägen wählen die Räte beziehungsweise der Jugendhilfeausschuss Personen aus, die dann dem Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht Winsen und beim Amtsgericht Tostedt übermittelt werden.
Schöffen gestalten als ehrenamtliche Richter den Strafprozess der Amts- und Landgerichte mit. Wer sich engagiert, muss aber keine Gesetze auswendig lernen: Schöffinnen und Schöffen benötigen keine besonderen Rechtskenntnisse.
Weitere Infos gibt es bei der Wohnsitzgemeinde oder für die Jugendschöffen beim Landkreis Harburg (Jugendamt). Die Ansprechpartner und die Bewerbungsfristen sind unter www.landkreis-harburg.de/schoeffenwahl2023 zu finden.