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Klimaaktivisten

Lufthansa macht bei Schadenersatz von „Letzter Generation“ ernst

Klimaaktivisten kleben auf einem Rollfeld des Hamburger Flughafens, im Vordergrund wird eine Maschine von Eurowings umgeparkt. Foto: Bodo Marks/dpa

Klimaaktivisten kleben auf einem Rollfeld des Hamburger Flughafens, im Vordergrund wird eine Maschine von Eurowings umgeparkt. Foto: Bodo Marks/dpa

Jetzt droht den Klimaaktivisten eine Millionenklage. Nach den Blockaden im Flugverkehr in Hamburg und Düsseldorf stehen die Chancen auf Entschädigung besser als bei Straßenblocken. Kommt es zum Prozess.

Montag, 31.07.2023, 12:32 Uhr

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Der Lufthansa-Konzern verlangt Schadenersatz nach den Flughafen-Bockaden durch die „Letzte Generation“. Man beabsichtige, für sämtliche Fluggesellschaften der Gruppe Ansprüche geltend zu machen, erklärte eine Sprecherin des Konzerns am Montag in Frankfurt. Es geht dabei um dutzende Flüge, die am 13. Juli diesen Jahres bei Blockaden in Düsseldorf und Hamburg ausgefallen waren sowie um einen Klima-Protest am 24. November 2022 am Berliner Hauptstadtflughafen. Mit ihrem Protest wollten die Aktivisten auf negative Klimafolgen des Luftverkehrs hinweisen.

Jenseits von Geldstrafen und Haft stellt sich bei einigen der Aktionen der vergangenen Tage und Wochen die Frage nach möglichen Schadenersatzforderungen in Millionenhöhe.

Nach Klimaprotesten: Frage nach Schadensersatz

Lufthansa äußerte sich zunächst nicht zur Schadenshöhe, die aber in die Millionen Euro gehen dürfte. Das hatte der Luftfahrt-Experte Gerald Wissel der „Rheinischen Post“ gesagt. Allein bei der Lufthansa-Tochter Eurowings waren an den drei fraglichen Tagen 55 Flüge ausgefallen. Dazu kommen Flüge der Konzerngesellschaften Austrian, Swiss und Lufthansa. Auch der Flughafen Düsseldorf hatte angekündigt, seine Ansprüche durchsetzen zu wollen.

Aus rechtlicher Sicht, heißt es von Experten, handelte es sich bei den Klebe-Aktionen auf den Flughäfen um einen sogenannten Eingriff in einen eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb.

Bei allen drei Aktionen waren Mitglieder der Letzten Generation festgenommen worden, nachdem sie sich auf den Rollbahnen festgeklebt hatten. Die Polizei hatte Ermittlungen gegen die Personen aufgenommen, die nun auch als Beklagte für die Schadenersatzforderungen in Frage kommen. Anders als bei Blockaden des Straßenverkehrs könnte ein wirtschaftlicher Schaden an Flughäfen möglicherweise leichter berechnet werden. Die Fluggesellschaften Condor und Tuifly prüfen ebenfalls ihre Ansprüche, äußerten sich am Montag aber nicht zu der Frage, ob sie tatsächlich klagen wollen.

Lilli G. von der „Letzten Generation“ war bei der Aktion auf dem Flughafen in Hamburg dabei. Foto: Privat

Lilli G. von der „Letzten Generation“ war bei der Aktion auf dem Flughafen in Hamburg dabei. Foto: Privat

„Für den Geschädigten stellt sich natürlich auch die Frage, ob es sich wirtschaftlich lohnt, Schadenersatzansprüche geltend zu machen”, gibt Thomas Rüfner, Professor für Bürgerliches Recht an der Universität Trier, zu bedenken. „Denn wenn da ohnehin nichts zu holen ist, würde man durch so eine Klage letztlich nur ein Signal setzen.” Und da man den Aktivisten zubilligen müsse, dass sie mit dem Klimaschutz zumindest ein moralisch gerechtfertigtes Ziel verfolgten, könne es auch sein, dass eine Organisation aus Image-Gründen auf eine Klage verzichte.

Aus Rüfners Sicht käme auch ein Ersatzanspruch wegen vorsätzlicher, sittenwidriger Schädigung in Frage. Die Blockade eines Flughafens werde wohl überwiegend als sittenwidrig angesehen, sagt er, bei Straßenblockaden werde das dagegen kontrovers diskutiert. (dpa)

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