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Reaktion auf Wehrpflicht

Ministerium: Demo kein Grund für Fehlen in der Schule

Abwesenheit vom Schulunterricht zum Demonstrieren ist laut Schulgesetz nicht erlaubt (Symbolbild)

Abwesenheit vom Schulunterricht zum Demonstrieren ist laut Schulgesetz nicht erlaubt (Symbolbild) Foto: Patrick Pleul/dpa

Demos sind wichtig, doch Schulpflicht bleibt: Das Ministerium betont, politische Meinungsäußerung sei nach Schulschluss möglich – Fehlzeiten werden sonst im Zeugnis vermerkt.

Von dpa Mittwoch, 04.03.2026, 04:35 Uhr

Kiel. Eine Demonstration gegen die Wehrpflicht ist nach Angaben des schleswig-holsteinischen Bildungsministeriums kein Grund, Unterricht zu versäumen. Die unentschuldigten Fehlzeiten würden im Zeugnis ausgewiesen. Wenn Leistungsnachweise unentschuldigt versäumt würden, seien diese mit „ungenügend“ zu bewerten, teilte das Ministerium mit. Am Donnerstag wollen Schülerinnen und Schüler gegen die Regelungen der Wehrpflicht in Deutschland demonstrieren. 

„Demokratisches Engagement junger Menschen ist wichtig und verdient Anerkennung“, teilte Bildungsministerin Dorit Stenke (CDU) mit. „Wer sich einbringt, Verantwortung übernimmt und seine Meinung vertritt, lebt Demokratie. Gleichzeitig gilt: Schule ist ein verbindlicher Lernort und die Schulpflicht gilt für alle.“ Schülerinnen und Schüler könnten ihre Meinung jederzeit in der Schule und selbstverständlich auch öffentlich, etwa nach Schulschluss oder am Wochenende, zum Ausdruck bringen.

Der Wehrdienst in Deutschland beruht aktuell auf Freiwilligkeit. Männer ab Jahrgang 2008 müssen einen Fragebogen ausfüllen. Frauen können das freiwillig machen.

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