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Prozessauftakt

Nach tödlichem Angriff in Fredenbeck: Mordprozess gegen 24-Jährigen beginnt

Nach tödlichem Angriff in Fredenbeck: Mordprozess gegen 24-Jährigen beginnt

Das Tötungsdelikt, der am 15. Juni 2019 in der Asylbewerber-Unterkunft in Fredenbeck geschah, kommt jetzt vor das Landgericht Stade. Angeklagt ist ein 24-Jähriger, der seinen Landsmann getötet haben soll. Die Anklage lautet auf Mord aus niederen Beweggründen.

Mittwoch, 04.12.2019, 19:00 Uhr

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Die 13. große Strafkammer tritt als Schwurgericht am Freitag, 6. Dezember, um 9.15 Uhr zusammen, was in besonders schweren Fällen mit möglicherweise hohen Haftstrafen üblich ist.

Wie das TAGEBLATT im Juni berichtete, waren die beiden Männer nachmittags in der Unterkunft in einen Streit geraten. Die Situation soll eskaliert sein, als einer ein Küchenmesser zückte und wiederholt auf seinen Landsmann einstach. Das Opfer brach leblos zusammen. „Der Mann verstarb noch in der Unterkunft“, sagte Polizeisprecher Andre Janz damals. Der Täter konnte von anrückenden Polizisten in unmittelbarer Umgebung der Unterkunft festgenommen werden. Die Tatwaffe soll er noch bei sich gehabt haben.

Nicht nur in Fredenbeck, sondern auch in Stade herrschte Fassungslosigkeit nach dem gewaltsamen Tod des 23-jährigen Asylbewerbers. Der junge Mann absolvierte eine Ausbildung bei einem Heizungs- und Klimatechnikbetrieb in Stade.

Nach einem sechsmonatigen Praktikum fing der 23-Jährige als Auszubildender bei der Sanitärfirma an, die zur NDB-Gruppe gehört. Er war beliebt in der Belegschaft. Kollegen beschrieben ihn als ruhig, schüchtern und friedfertig. Ein höflicher junger Mann, hilfsbereit und voller Motivation, sich in Deutschland ein neues Leben aufzubauen. NDB-Geschäftsführer Matthias Geier sprach von einem Vorzeige-Auszubildenden, der jeden Morgen pünktlich zur Arbeit erschien: „Er war ein vollwertiges Mitglied unserer Gesellschaft.“ Seine Kollegen hatten ihn als Gesicht für eine Werbekampagne auserkoren – mit dem Ziel, Auszubildende zu finden.

NDB hatte zudem eine Wohnung bei der Stader Wohnstätte angemietet, um eine Azubi-Wohngemeinschaft ins Leben zu rufen. Dort sollte auch der 23-Jährige einziehen. Am Freitag vor der Tat hatten sich die Auszubildenden bei einem Grillfest des Betriebes kennengelernt. Einen Tag später wurde der junge Sudanese getötet.

Über den mutmaßlichen Täter war in Erfahrung zu bringen, dass er bereits in Haft gesessen hatte, nachdem er einen Mitbewohner mit einem Messer attackiert hatte. Nach dem Gefängnisaufenthalt kam er in die Unterkunft nach Fredenbeck zurück. Inzwischen legt ihm die Polizei weitere Gewalt- und Brandstiftungsdelikte zur Last.

Beim Landkreis war zu erfahren, dass der Asylantrag des mutmaßlichen Täters abgelehnt worden ist, er jedoch wegen fehlender Passpapiere geduldet wurde. Die Kreisverwaltung habe sich bei der sudanesischen Botschaft um Passersatzpapiere und eine anschließende Rückführung bemüht, dabei habe der 23-Jährige jedoch nicht mitgewirkt. Deshalb war das Verfahren noch nicht zum Abschluss gekommen.

Für den Prozess am Landgericht Stade sind sechs Verhandlungstage bis ins neue Jahr hinein angesetzt. Wie viele Tage für die Beweisaufnahme tatsächlich gebraucht werden, ist derzeit nicht abzusehen.

Erst Ende November war es erneut in der Fredenbecker Unterkunft zu einer tödlichen Auseinandersetzung gekommen. Die Ermittlungen in diesem Fall dauern an.

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