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Nächste Runde in der Affäre um kostenlose Rolling Stones-Tickets

Mehr als vier Jahre nach dem Konzert der Musiklegenden Rolling Stones in Hamburg geht das gerichtliche Nachspiel in eine weitere Runde. Foto: Carsten Rehder/dpa

Mehr als vier Jahre nach dem Konzert der Musiklegenden Rolling Stones in Hamburg geht das gerichtliche Nachspiel in eine weitere Runde. Foto: Carsten Rehder/dpa

Vor mehr als vier Jahren spielten die Rolling Stones in Hamburg im Stadtpark. Das Konzert wirkt nicht nur bei den Fans nach. Auch zahlreiche Behördenmitarbeiter müssen sich deshalb strafrechtlich verantworten. Am Mittwoch startet nun der nächste Prozess.

Samstag, 06.11.2021, 08:00 Uhr

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Mehr als vier Jahre nach dem Konzert der Musiklegenden Rolling Stones in Hamburg geht das gerichtliche Nachspiel in eine weitere Runde. Von Mittwoch an muss sich nun auch der damalige Leiter der Genehmigungsbehörde unter anderem wegen Bestechung, Bestechlichkeit und Untreue vor dem Hamburger Landgericht verantworten. Gemeinsam mit dem früheren Bezirksamtsleiter von Hamburg-Nord, Harald Rösler (SPD), stehen drei weitere Angeklagte – der stellvertretende Bezirksamtsleiter und zwei Verantwortliche des Konzertveranstalters – vor den Richtern. (Az.: 622 KLs 4/20)

Die Staatsanwaltschaft wirft dem 71 Jahre alten Rösler vor, bei Verhandlungen über die Genehmigung des Konzertes vom Veranstalter 300 Kauf- und 100 Freikarten im Gegenzug für ein eventuell geringeres Nutzungsentgelt verlangt zu haben. Dabei sollen der Stadt Hamburg Einnahmen von rund 400 000 Euro entgangen sein. Die widerrechtlich besorgten Freikarten soll Rösler zum Dank für deren Arbeit an 40 Mitarbeiter weitergegeben haben. Zudem hätten Freunde des Hauses Tickets aus dem Kaufkarten-Kontingent erwerben dürfen.

Zwei hohe Beamtinnen bereits verurteilt

Dem stellvertretenden Bezirksamtsleiter wird vorgeworfen, einen inhaltlich falschen Genehmigungsvertrag verfasst und diesen zurückdatiert zu haben. Das fällt unter den Tatbestand der Beihilfe zur Bestechlichkeit und zur Vorteilsgewährung. Die Verantwortlichen beim Konzertveranstalter stehen wegen des Verdachts der Bestechung vor Gericht.

In der Affäre sind bereits zwei hohe Beamtinnen verurteilt worden, ohne dass die Urteile bislang rechtskräftig wurden. Das Amtsgericht Hamburg hatte am 26. August eine Dezernentin aus dem Bezirksamt Nord wegen Vorteilsannahme und der Verleitung Untergebener zu einer Straftat zu 120 Tagessätzen von je 115 Euro verurteilt (Az.: 248a Ds 28/19). In einem ersten Verfahren wegen der Ticketaffäre war Ende 2019 eine ehemalige Staatsrätin zu einer Geldstrafe in Höhe von 120 Tagessätzen von je 170 Euro verurteilt worden (Az.: 255 Ds 200/18).

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