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Feinstaub

Neue Frist naht: Diese Kaminöfen sind bald verboten

Kamin- und Holzöfen, die zwischen 1995 und 2010 in Betrieb genommen worden sind, müssen möglicherweise umgerüstet werden. Foto: dpa

Kamin- und Holzöfen, die zwischen 1995 und 2010 in Betrieb genommen worden sind, müssen möglicherweise umgerüstet werden. Foto: dpa

Wenn es knistert, wird es gemütlich: Doch damit könnte es bald vorbei sein in vielen deutschen Wohnzimmern. Denn bestimmten Kaminöfen droht die baldige Stilllegung. Was Besitzer wissen müssen.

Dienstag, 03.10.2023, 08:05 Uhr

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Werden Kaminöfen mit dem neuen Gebäudeenergiegesetz (GEG), kurz Heizungsgesetz, in naher Zukunft stillgelegt? Die gute Nachricht vorweg: Kaminöfen werden nicht vom Heizungsgesetz geregelt oder verboten. Sie fallen somit auch nicht unter die Regelung, dass alle neu einzubauenden Heizanlagen künftig zu 65 Prozent durch Erneuerbare Energien betrieben werden müssen.

Die schlechte Nachricht hinterher: Allerdings werden zum 31. Dezember 2024 weitere Kamin- und Holzöfen verboten, solang diese nicht nachgerüstet werden. Das wird im Bundes-Immissionsschutzgesetz (1. BImSchV) geregelt - und das auch nicht seit gestern, sondern seit Jahren schon.

Welche Kaminöfen Ende 2024 verboten werden

Dieses Gesetz schreibt vor, dass alle Kamin- und Holzöfen, die zwischen dem 1. Januar 1995 und dem 21. März 2010 in Betrieb genommen wurden, nachgerüstet oder stillgelegt werden müssen. Die Frist dazu läuft, nur noch diesen Winter, dann müssen Kaminbesitzer mit Modellen im Alter von 30 bis 15 Jahren reagiert haben.

Ist das Modell schon älter, stößt es verhältnismäßig viel Feinstaub aus. Ein Spezialfilter wird notwendig, um die aktuellen, strengen Emissionsgrenzwerte einzuhalten. Dabei droht die Stilllegung den Öfen generationsweise. Schon 2010 wurden die Grenzwerte festgelegt und die Fristen, bis zu denen alte Öfen noch betrieben werden dürfen. So mussten alle Kaminöfen, die vor 1994 errichtet wurden (Datum auf dem Typschild), bereits bis Ende 2020 umgerüstet werden. Öfen mit Baujahr bis 1984 waren 2017 dran, noch ältere Modelle bis 1974 ereilte 2014 die Umrüstpflicht.

Nun dürfte erneut eine Vielzahl von Haus- und Kaminbesitzern betroffen sein.

Rund zehn bis zwölf Millionen Kaminöfen gibt es in deutschen Haushalten, davon seien etwa 8,5 Millionen in Betrieb, sagt der erste Vorsitzende des Bundesverbands Brennholzhandel und Brennholzprodukte, Klaus Egly. Nur wenige Menschen heizten aber ausschließlich mit Holz, für die allermeisten sei es eine zusätzliche Wärmequelle.

Feinstaub: Diese Grenzwerte gelten für Kaminöfen

Für die sogenannten Einzelraumfeuerstätten, die vor dem Inkrafttreten der Verordnung am 22. März 2010 in Betrieb gingen, liegen die Grenzwerte bei 4 Gramm Kohlenmonoxid und 0,15 Gramm Staub pro Kubikmeter. Diese Werte sind weniger streng als jene für neue Öfen.

Alle Anlagen, die nach 2015 errichtet wurden, haben Grenzwerte von 1,25 Gramm Kohlenmonoxid und 0,04 Gramm Staub pro Kubikmeter. Öfen aus der Zeit von März 2010 bis Ende 2014 dürfen auf 2 Gramm Kohlenmonoxid und 0,075 Gramm Staub pro Kubikmeter kommen.

Die Verordnung gilt für alle Feueranlagen mit festen Brennstoffen, wie das Fachmagazin "Agrarheute" berichtet. Demnach gebe es auch Ausnahmen. Dazu gehören Badeöfen, Grundöfen, wie Einzelraumfeuerungsanlagen, die als Wärmespeicherofen genutzt würden, Einzelraumfeuerungsanlagen in Wohneinheiten, historische Öfen und Kamine, die vor 1950 errichtet wurden sowie offene Kamine.

Kaminöfen: Wann sich eine Umrüstung mit einem Feinstaubfilter lohnt

Ist eine Nachrüstung auf diese Grenzwerte technisch nicht möglich, dann muss der Ofen außer Betrieb genommen werden. Im Umkehrschluss müssen Besitzer für die Kamine der Baujahre 1995 bis 2010 bis Fristende nachweisen, das die Grenzwerte eingehalten werden. Dies geschieht durch eine Bescheinigung des Schornsteinfegers oder auch durch den Hersteller, sagen Heizexperten.

Bei Vergehen drohen im schlimmsten Fall Strafen von bis zu 50.000 Euro, so die Experten weiter.

"Bei alten Öfen ab 30 Jahren macht ein Nachrüsten mit einem Spezialfilter eigentlich wenig Sinn", sagt Tim Froitzheim vom Zentralverband Sanitär Heizung Klima. "Für ein technisches Gerät, was dieser jahrelangen Belastung ausgesetzt wird, ist dies ein stolzes Alter. Ihre Verbrennungstechnik war nicht auf die heute geforderten geringen Emissionswerte ausgelegt." Er rät, über einen Austausch nachzudenken.

Feinstaubfilter kosten zwischen 300 und 1000 Euro

Langer vergleicht die Preise für ältere Öfen: "Nachrüstsets kosten um die 1000 Euro. Neue Öfen gibt es schon ab 500 Euro." Und Froitzheim ergänzt: Die Grenzwerte beziehen sich auf Staub und Kohlenmonoxid. "Die Filter entfernen jedoch nur einen gewissen Staubanteil aus den Rauchgasen. Möglicherweise reicht der Filter daher gar nicht aus, um die Grenzwerte für Kohlenmonoxid einzuhalten."

Bei neueren Modellen etwa der Jahre 2006 bis 2010 macht das Nachrüsten Sinn. Dabei ist zwischen aktiven und passiven Feinstaubfiltern zu unterscheiden. Die aktiven haben den Vorteil, dass sie bis zu 90 Prozent der Feinstaubemissionen filtern können. Ihre Anschaffung inklusive Installation kann 1500 Euro und mehr kosten. Außerdem ist ein Stromanschluss notwendig, wodurch weitere Kosten entstehen.

Günstiger sind passive Feinstaubfilter. Diese werden von 300 Euro an gehandelt. Der Nachteil dieser Filtersysteme ist, dass der Filter während der Heizperiode gereinigt und gewartet werden muss. Außerdem ist ein Tausch der Filterkassette alle ein bis zwei Jahre notwendig. Das wiederum verursacht Kosten und ist zeitaufwendig.

Und: Selbst wer sich jetzt noch mit der Umrüstung Zeit lässt, sollte bedenken, dass es wegen ausgebuchter Handwerksbetriebe und Lieferengpässen mehrere Wochen oder Monate dauern könnte, ehe ein Austausch möglich ist.

Run auf Kaminöfen vorbei - Preise für Brennholz sinken kaum

Kaminöfen waren für manchen Verbraucher in der vergangenen Heizperiode ein "Sicherheits-Anker" - sagen Fachleute. Angesichts der Furcht vor leeren Gasspeichern im Winter und steigenden Energiekosten sei diese Anschaffung gerade für Bewohner von Einfamilienhäusern oft ein erster Reflex gewesen, beschreibt Energieberater Hans Weinreuter von der Verbraucherzentrale Gründe für den Run. In diesem Jahr sieht es schon ganz anders aus.

Rund 17 Millionen Festmeter Holz werden nach Darstellung des Industrieverbands Haus-, Heiz- und Küchentechnik jährlich in deutschen Haushalten zur Wärmeerzeugung genutzt. In der Regel werde dafür Kronen- oder Stammholz verwendet, das qualitativ schlechter gewachsen und daher als Möbel- oder Bauholz nicht geeignet sei. "Brennholz ist also Holz, das bei der notwendigen Durchforstung der Wälder oder in den Sägewerken als Nebenprodukt anfällt." Die Nutzung als Wärmeenergie sei somit sinnvoll.

Die Preise für Holz liegen nach Angaben von Egly etwa auf Vorjahresniveau. "Durch die gut gefüllten Lager sind Panikverkäufe wie im letzten Jahr nicht zu erwarten." Die Nachfrage nach Brennholz habe sich wieder auf ein normales Niveau eingependelt. Der Brennholzpreis eines Schüttraummeters trockenen Buchenholzes etwa liege derzeit gleichauf mit Gas und etwa 20 Prozent unter dem Heizöl.

UBA: Feinstaubbelastung durch Holzheizungen so hoch wie durch Verkehr

Der Präsident des Umweltbundesamts (UBA), Dirk Messner, hat vor der massiven Feinstaubbelastung durch Holzheizungen gewarnt. "Mittlerweile entfallen mehr als 20 Prozent der gesamten Feinstaubemissionen auf Holzheizungen. Das ist ungefähr die Größenordnung der Emissionen aus dem Straßenverkehr", sagte Messner. "Vor allem Einzelraumfeuerungen wie Kamine und Öfen, von denen wir über 11 Millionen in Deutschland haben, stellen eine wesentliche Feinstaubquelle dar." Daher lehne das UBA die Förderung von Holzheizungen ab und fordere höhere Standards in Bezug auf die Luftreinhaltung.

Der Städte- und Gemeindebund hat dazu aufgerufen, bei der Energiewende weiter auch auf Holz zu setzen. "Holzenergie ist nicht nur klimafreundlich und nachhaltig, sondern sie bietet auch ein hohes CO2-Einsparpotenzial", sagte Hauptgeschäftsführer Gerd Landsberg den Zeitungen der Funke Mediengruppe. Pelletheizungen seien über Jahre vom Bund gefördert worden, viele Kommunen beheizten damit Schulen, Rathäuser und Verwaltungsgebäude. Auch Privathaushalte setzten auf dieses Konzept. Was gestern noch staatlich gefördert worden sei, könne heute nicht Teufelswerk sein. Die Chance der Energiegewinnung aus Holz dürfe "nicht aus ideologischen Gründen verspielt werden", sagte Landsberg.

Energiegesetze: Waldbesitzer schlagen Alarm

Waldbesitzer sind dagegen alarmiert. "Mit der Diskriminierung der erneuerbaren Holzenergie gefährdet die Bundesregierung die nachhaltige Waldpflege in Deutschland", sagte Irene Seling, Hauptgeschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft der Waldeigentümer auf ihrer Webseite. Für die Waldeigentümer sei die Vermarktung von Restholz, das nicht höherwertiger verwendet werden könne, als Brennholz eine wichtige Einnahmequelle, um den klimaresilienten Waldumbau zu finanzieren.

UBA-Präsident Messner kann das nachvollziehen. "Wir verstehen auch, dass Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer daran ein ökonomisches Interesse haben. Dieses Restholz kann dann in Holzheizungen gehen, die als Zentralheizungen mit Pellets betrieben werden", sagte Messner. "Das macht einen großen Unterschied zur Verbrennung von Holz in Kaminen. Die Emissionen von Kaminen fallen deutlich höher aus als bei Pelletheizungen, die automatisch gesteuert werden und über Staubabscheider verfügen, die den Abgasen den Feinstaub entziehen." Doch aus der Perspektive des Klimaschutzes sei es stets besser, Holz zu verarbeiten, als es zu verbrennen. (dpa/tip)

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