Neue Regeln für ukrainische Kraftfahrzeuge im Landkreis
Für ukrainische Kraftfahrzeuge gelten in Deutschland fortan neue Bestimmungen. Darauf weist die Straßenverkehrsbehörde beim Landkreis Stade hin.
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Landkreis. Autos mit den blauen und gelben Streifen der ukrainischen Fahne auf dem Kennzeichen sind auch im Landkreis Stade unterwegs. Denn nach dem Angriff Russlands im Februar 2022 waren die Autos für viele Ukrainer das Beförderungsmittel auf der Flucht. In Deutschland konnten sie die Autos mit dem heimischen Kennzeichen bisher fahren, die verlängerten Ausnahmeregeln dafür liefen zum 1. Oktober aus. Ausländische Fahrzeuge dürfen grundsätzlich vorübergehend, das bedeutet bis zu einem Jahr nach der Einreise, am deutschen Straßenverkehr teilnehmen, wenn sie betriebs- und verkehrssicher sind und für diese Fahrzeuge eine gültige Grüne Versicherungskarte oder Grenzversicherung ausgestellt ist. Wer einen Wohnsitz und Aufenthaltstitel in Deutschland hat, mit dem Fahrzeug also nicht mehr nur vorübergehend am Straßenverkehr teilnimmt, muss sein Auto in Deutschland zulassen. Diese Regel gilt ab 1. Oktober auch für ukrainische Geflüchtete.
Termine für die Kfz-Zulassung können über die Internetseite des Landkreises Stade vereinbart werden. Dort finden sich auch weitergehende Informationen zu diesem Thema. (ff)