Oldendorf-Himmelpforten: Gemeinderäte legen ihre Grundsteuern fest

Um gültige Jahresbescheide über die Grundsteuern verschicken zu können, stehen die entsprechenden Satzungen in alle Gemeinderäten der Samtgemeinde Oldendorf-Himmelpforten zur Debatte. Foto: Büttner/dpa
Der Sitzungskalender in der Samtgemeinde Oldendorf-Himmelpforten ist im Dezember voll: Ausschüsse und Räte tagen. Überall stehen Steuern zur Debatte. Das hat einen Grund.
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Oldendorf-Himmelpforten. Heinbockel und Kranenburg haben schon beschlossen - ab der nächsten Woche ziehen bis kurz vor Weihnachten alle anderen Mitgliedsgemeinden nach. Sie alle haben den gleichen Punkt auf der Tagesordnung: eine Satzung über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze. Dahinter verbergen sich die Grundsteuern und die Gewerbesteuer. Deren Höhe wird durch die Gemeinden festgesetzt und ist sonst als Teil der Haushaltssatzung beschlossen worden. In diesem Jahr ist das anders.
Frank Buhrmester ist als Kämmerer der Samtgemeinde Oldendorf-Himmelpforten für die Finanzen zuständig. Grund für das neue Satzungsprozedere ist die Grundsteuerreform, die zum 1. Januar 2025 in Kraft tritt. Damit gelten auch die bislang in den Haushalten verankerten Grundsteuern der Gemeinden nicht mehr.
Gemeinden brauchen Rechtsgrundlage
Also brauchen sie zum 1. Januar 2025 gültige Hebesätze. „Diese Lücke schließen wir unabhängig von den Haushalten über diese einzelnen Satzungen“, so Buhrmester. Damit sind die Hebesätze rechtzeitig für die Jahresbescheide unter Dach und Fach.
Hausbesitzer
Immer mehr Kommunen erhöhen Grundsteuer-Hebesätze
Schwierig ist die Einführung der neuen Steuern ohnehin. Bei der Grundsteuer A (Betriebe der Land- und Forstwirtschaft) erfolgt die Bewertung weiter nach dem Bundesmodell. Bei der Grundsteuer B (bebaute und unbebaute Grundstücke) gilt in Niedersachsen ein eigenes wertbasiertes „Flächen-Lage-Modell“.
Zahlen sind durch neue Modelle nicht mehr vergleichbar
Altes und neues Recht und abweichende Bewertungsmodelle führten vor allem bei der Grundsteuer B dazu, dass die Grundsteuermessbeträge aus 2024 und 2025 nicht vergleichbar sind, so die Verwaltung.
Die Gemeinden sind aber verpflichtet, einen „aufkommensneutralen Hebesatz“ für die Grundsteuer B auszuweisen. Das heißt: Unterm Strich sollen die Steuereinnahmen in ihrer Summe gleich bleiben. Für den einzelnen Steuerzahler kann es aber durchaus Änderungen geben. Sollte sich im Zuge der Haushaltsberatungen ergeben, dass Kommunen durch ihre finanzielle Situation Steuern anheben müssen, dürfen sie das auch.
In der nächsten Woche tagen am Dienstag die Räte Düdenbüttel (18.30 Uhr Kötnernhuus), Oldendorf (18.30 Uhr Bürgerhaus) und Engelschoff (19.30 Uhr, Schießstand Neuland), am Mittwoch Großenwörden (20 Uhr, Kegelbahn). Der Gemeinderat Hammah ist für Montag, 16. Dezember, angesetzt, gefolgt von Burweg (Dienstag, 17.), Estorf und Himmelpforten am Mittwoch, 18. Dezember.