Pakete für Nachbarn annehmen: Wann es Probleme geben kann

Die Nachbarn haben Ihr Paket angenommen und nun ist der Inhalt beschädigt? Darüber, wer haftet, entscheidet Ihre Vereinbarung mit dem Zusteller. Foto: dpa-Bildfunk
Dass Pakete von Nachbarn angenommen werden, ist längst keine Seltenheit. Und doch ist das nicht ohne Risiko. Diese rechtlichen Besonderheiten sollten Sie kennen.
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Erwarten Sie ein Paket, sind selbst aber nicht zu Hause? Haben Sie freundliche Nachbarn oder können Sie dem Paketdienst einen sicheren Abstellort nennen, ist das oft kein Problem. So erreicht Sie das Paket früher oder später eben auf Umwegen. Nur was, wenn die Ware beschädigt ist oder gar fortkommt - wer haftet dann?
Erlaubnis für einen alternativen Abstellort ist entscheidend
„Es haftet derjenige, bei dem das Paket beschädigt worden oder verloren gegangen ist“, sagt Harald Rotter, Rechtsanwalt und Mitglied des Geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft Allgemeinanwalt des Deutschen Anwaltvereins. Nimmt also ein Nachbar oder eine Nachbarin Ihr Paket an, haftet er oder sie auch für Schäden oder Entwendung.
Stellt der Paketbote die Sendung etwa in Ihrem Gartenhäuschen ab, hat er seine vertraglichen Pflichten erfüllt. „Dann ist die Gefahr auf Sie übergegangen“, sagt Rechtsanwalt Rotter. Geht in so einem Fall etwas verschütt oder nimmt Schaden, können Sie niemand anderen dafür zur Rechenschaft ziehen.
Beides gilt aber nur für den Fall, dass Sie dem jeweiligen Paketdienst die Erlaubnis zur anderweitigen Abgabe erteilt haben. „Haben Sie diese Erlaubnis nicht erteilt, dann ist nicht ordnungsgemäß zugestellt worden“, sagt Harald Rotter. Betroffene haben dann Anspruch auf Neulieferung der bestellten Ware oder auf eine Rückerstattung des Geldes.
Widerrufsfrist läuft erst nach Annahme durch den Besteller
Übrigens: Nimmt eine Nachbarin oder ein Nachbar Ihr Paket an, verabschiedet sich aber umgehend in einen dreiwöchigen Urlaub, so ist Ihre 14-tägige Widerrufsfrist bei Rückkehr nicht erloschen. „Denn die Widerrufsfrist beginnt erst zu laufen, wenn die Ware beim Besteller ankommt“, sagt Simone Bueb von der Verbraucherzentrale Bayern. Wann die Ware beim Ersatzempfänger ankommt, ist also unerheblich. „Das ist ständige Rechtsprechung“, so Bueb.
Wer dennoch Probleme hat, seinen Widerruf zu einem späteren Zeitpunkt beim Händler durchzusetzen, der sollte den jeweiligen Nachbarn, der die Sendung in Empfang genommen hat, als Zeugen benennen, rät Verbraucherschützerin Bueb.

In der Weihnachtszeit ist das Paketaufkommen sehr hoch. Ein rechtzeitiger Versand ist jetzt besonders wichtig. Foto: Vennenbernd/dpa
So kommen Pakete noch rechtzeitig vor Weihnachten an
Die Paketdienste haben ihre Abgabefristen festgelegt, bis wann eine Sendung spätestens abgegeben werden muss, damit sie zum Weihnachtsfest auch ankommt. Die Termine im Überblick.
Von Regina Konradi
DHL
Innerhalb Deutschlands liefert die Deutsche Post DHL Group Briefe und Postkarten, die bis Donnerstag, 22. Dezember, abgegeben wurden, rechtzeitig zum Heiligen Abend ab.
Innerhalb Europas müssen Briefe bis zum 14. Dezember bei der Post vorliegen, damit sie ihren Bestimmungsort rechtzeitig zum Fest erreichen.
Pakete, die bis Dienstag, 20. Dezember, verschickt werden, kommen laut der Post innerhalb Deutschlands noch pünktlich an.
Das gilt auch für die Schweiz. Allerdings müssen die Pakete zu diesem Zeitpunkt mit „Service Premium“ versandt werden. Wer ein Weihnachtspaket nach Frankreich oder Italien schicken will, muss es bis zum 14. Dezember bei der Deutschen Post einreichen.
Alle weiteren Nachbarländer erreichen Pakete noch rechtzeitig, die bis zum 15. Dezember eingehen. Pakete andere europäische Länder pünktlich erreichen sollen, müssen bis zum 12. Dezember auf den Weg gebracht werden.
Schenkende, die bis kurz vor Weihnachten warten, haben mit der Express-Lieferung bis zum 21. Dezember Zeit, um Pakete bei der deutschen Post abzugeben, damit sie innerhalb Deutschlands und den EU-Ländern rechtzeitig vor dem Fest ankommen.
Hermes
Damit Weihnachtpakete mit einem Ziel innerhalb Deutschlands noch rechtzeitig zum Fest ankommen, müssen sie bis Mittwoch, 21. Dezember, um 12 Uhr bei einem Paketshop von Hermes abgegeben werden.
Beschenkte in den EU-Ländern können sich an Weihnachten über ein Geschenk freuen, wenn es bis zum 15. Dezember abgeschickt wird.
Pakete, die bis Weihnachten ein Nicht-EU-Land erreichen sollen, müssen früher bei dem Paketdienstleister eingehen. Informationen zu den einzelnen Ländern hat Hermes auf dieser Webseite zusammengestellt.
DPD
Wer seine Pakete mit dem Anbieter DPD verschickt, kann sich etwas mehr Zeit lassen. Innerhalb Deutschlands kommen die Geschenke an, wenn sie bis zum 21. Dezember um 12 Uhr einem Paketshop vorliegen.
Auf den letzten Drücker können Schenkende auch noch am 23. Dezember bis 12 Uhr ein Paket einreichen. Dann muss es jedoch als Prio- oder Expresspaket auf den Weg gebracht werden.
In EU-Ländern erreichen Pakete bis Weihnachten ihren Bestimmungsort, wenn sie bis zum 17. Dezember um 12 Uhr abgegeben werden.
GLS
Auch der Anbieter GLS hat Fristen für die späteste Abgabe von Paketen veröffentlicht, die vor Weihnachten ankommen werden. Bis zum 21. Dezember um 12 Uhr müssen Pakete der GLS vorliegen, damit sie innerhalb Deutschlands ihr Ziel erreichen.
Soll ein Paket ein benachbartes EU-Land erreichen, muss der Schenkende es bis zum 20. Dezember um 12 Uhr auf den Weg bringen. In allen weiteren EU-Ländern liegt das Paket rechtzeitig unter dem Weihnachtsbaum, wenn es bis zum 19. Dezember um 12 Uhr bei GLS abgegeben wurde.
DHL-Tipps für die Weihnachtspost
Wenige Wochen vor Weihnachten registriert die DHL Group bereits einen erheblichen Anstieg bei den Sendungsmengen. Am Mittwoch verzeichnete der Logistiker mit rund 10,7 Millionen Sendungen den bislang sendungstärksten Tag des Jahres. Auch in den kommenden Tagen wird mit einer hohen Anzahl von Briefen und Paketen gerechnet.
Damit dennoch alle Päckchen rechtzeitig bis zum Fest ankommen, gibt der Bonner Konzern jetzt Tipps für den Weihnachtsversand. Nummer eins der zehn wichtigsten Tipps für die Weihnachtspost ist natürlich das rechtzeitige bestellen und versenden. Die DHL verweist dabei auf die Abgabefristen.
Außerdem sollen Kunden im besten Fall einen Ablageort benennen, an dem Pakete sicher abgestellt werden können, sollte der Empfänger nicht zu Hause sein. Auch zum Verpacken und Versenden von Bargeld und Wertsachen gibt das Unternehmen Hinweise.
Die Post weist zudem darauf hin, dass keine Briefmarken auf Päckchen geklebt werden dürfen: Diese Sendungen können seit Ende 2021 ausschließlich in der Filiale, mit Päckchenmarken, online oder in der Post & DHL App frankiert werden.
Zu guter Letzt weist der Logistiker seine Kunden noch an, Pakete möglichst früh aus der Packstation oder der Filiale abzuholen. Damit soll wohl sichergestellt werden, dass stets genug Platz in den Filialen beziehungsweise freie Fächer in den Paketstationen sind, um Sendungen aufzunehmen.

Der Umsatz der Online-Versandhändler ging im Vorweihnachtsgeschäft im Vergleich zum Vorjahr zurück.
Studie: Vorweihnachtsgeschäft des Versandhandels schrumpft
Konsumflaute: Im Oktober und November lief das Online-Vorweihnachtsgeschäft deutlich schlechter als noch im vergangenen Jahr. Besonders die Modebranche ist betroffen.
Das Vorweihnachtsgeschäft der Online-Versandhändler ist deutlich schlechter gelaufen als im Vorjahr. In den Monaten Oktober und November ging der Umsatz der Branche im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 16,8 Prozent zurück, wie der Bundesverband E-Commerce und Versandhandel Deutschland (BEVH) am Montag in Berlin mitteilte.
Das sei das Ergebnis einer Umfrage unter 40.000 Privatpersonen aus Deutschland im Alter ab 14 Jahren. Erstmals seit Beginn der Befragungen im Jahr 2014 habe es einen Rückgang in diesem Zweimonatszeitraum gegeben. Der Umsatz liege aber noch 13,1 Prozent über dem Niveau des Vor-Corona-Jahres 2019.
Der stellvertretende BEVH-Hauptgeschäftsführer Martin Groß-Albenhausen wies darauf hin, dass die Online-Umsätze im Vorjahr wegen der Corona-Beschränkungen besonders hoch gewesen seien. Hinzu komme nun die allgemeine Konsumflaute. Auch für das Gesamtjahr sei ein Umsatzrückgang im Vergleich zu 2021 zu erwarten.
Die Modebranche sei am stärksten vom Rückgang betroffen, berichtete der BEVH. In diesem Sektor sanken die Umsätze laut Studie im Oktober und November zur Vorjahresperiode um 28,1 Prozent und lagen damit wieder auf dem Niveau von 2019. Besser hielt sich der Versand von Gütern des täglichen Bedarfs wie Lebensmitteln, Drogerieartikeln und Tierbedarf, das Minus betrug hier 8,4 Prozent. (dpa/tip/fe)

Die Nachbarn haben Ihr Paket angenommen und nun ist der Inhalt beschädigt? Darüber, wer haftet, entscheidet Ihre Vereinbarung mit dem Zusteller. Foto: Christin Klose/dpa-tmn