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Justizministerkonferenz

Paragraf zur Politikerbeleidigung soll eingeschränkt werden

Beim Straftatbestand der Politikerbeleidigungen soll es Einschränkungen geben.

Beim Straftatbestand der Politikerbeleidigungen soll es Einschränkungen geben. Foto: Marcus Brandt/dpa

Hass im Netz, Attacken vor Ort: Das Strafgesetzbuch schützt Politiker besonders vor Beleidigungen und übler Nachrede. Geht es nach der Justizministerkonferenz, aber bald nicht mehr alle.

Von dpa 12.06.2026, 14:05 Uhr
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Hamburg. Nach dem Willen der Justizministerkonferenz soll der erweiterte Strafrahmen für Politikerbeleidigungen nur noch für kommunale Amts- und Mandatsträger gelten. Einem entsprechenden Antrag Sachsens und Baden-Württembergs, die Sonderregelung im Paragrafen 188 des Strafgesetzbuches einzuschränken, stimmten die Ressortchefs bei ihrer Frühjahrstagung in Hamburg zu.

Für Beleidigungen gegen Spitzenpolitiker sollte demnach künftig wieder die allgemeine Strafbarkeit von Beleidigungen gelten, die in Paragraf 185 geregelt ist. Dieser sieht einen geringeren Strafrahmen vor. Außerdem würden diese Fälle dann nur noch auf Antrag verfolgt. Die Entscheidung über eine solche Reform läge beim Bundestag.

Der Paragraf 188 setzt für Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung gegen „Personen des politischen Lebens“ verschärfte Strafrahmen fest. Er war 2021 geändert worden - auch mit Blick auf die Ermordung des Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke (CDU) zwei Jahre zuvor.

Sachsens Ministerin: keine Sonderregel für Spitzenpolitiker 

„Für Spitzenpolitiker braucht es keine Sonderregelung im Strafrecht“, erklärte Sachsens Justizministerin Constanze Geiert (CDU). Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker verdienten dagegen besonderen Schutz vor Hass und Hetze.

Während Spitzenpolitiker „eine harte Auseinandersetzung aushalten“ müssten, könne man es sich nicht leisten, dass Kommunalpolitiker „das Handtuch werfen“, mahnte der baden-württembergische Justizminister Moritz Oppelt (CDU). „Die kommunale Ebene darf uns aus Frust über Angriffe, denen man nicht schlagkräftig entgegentritt, nicht wegbrechen“, mahnte Oppelt.

Debatte nach aktuellen Gerichtsentscheidungen 

Der Paragraf 188 war zuletzt in den Fokus öffentlicher Debatten nach Justizentscheidungen gerückt. So hatte das Amtsgericht Öhringen bei Heilbronn im März wegen der Bezeichnung von Kanzler Friedrich Merz (CDU) „Lügenfritz“ einen Strafbefehl erlassen und eine Geldstrafe von 30 Tagessätzen gegen einen Facebook-Nutzer verhängt. Unionspolitiker sprachen sich daraufhin dafür aus, den Paragrafen 188 des Strafgesetzbuches zu streichen. SPD-Politiker zeigten sich hingegen skeptisch.

J
Jochen Mextorf
12.06.202614:28 Uhr

BVerfG, 19. Mai 2020 >> "Denn Bürgern muss es möglich sein, straflos und ohne Furcht vor Strafe zum Ausdruck zu bringen, dass sie eine bestimmte Person für ungeeignet zur Führung der von ihnen bekleideten öffentlichen und politischen Ämter halten", und damit dürften sie "auch harsche Fundamentalkritik üben, und zwar unabhängig davon, ob sie dieses negative Urteil näher begründen und ob es weniger drastische Ausdrucksformen für die Kritik gegeben hätte."

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