Zähl Pixel
Verkehr

Schneller mit Wohnwagen ans Ziel – Sondergenehmigung hilft

Mit der 100 km/h-Zulassung bekommen Wohnwagenbesitzer einen Aufkleber, der an der Rückseite des Wohnanhängers gut sichtbar angebracht werden muss.Foto: Giovanni Cardillo

Mit der 100 km/h-Zulassung bekommen Wohnwagenbesitzer einen Aufkleber, der an der Rückseite des Wohnanhängers gut sichtbar angebracht werden muss.Foto: Giovanni Cardillo

Immer mehr Deutsche fahren mit dem Wohnwagen in den Urlaub. Doch während die schönsten Tage im Jahr meist wie im Flug vergehen, kann die Fahrt bis zum Ziel zur Geduldsprobe werden. Mit einer Sondergenehmigung gelangt man jetzt schneller ans Ziel.

Dienstag, 09.05.2023, 08:30 Uhr

Premium-Zugriff auf tageblatt.de für nur 0,99 €
Jetzt sichern!

Schneller als 80 km/h darf man mit dem Wohnwagen oder einem Anhänger im Regelfall nicht unterwegs sein. Das kann sich ändern, wenn eine Sondergenehmigung vorliegt. Dennis Braches, Teamleiter bei TÜV Nord und zuständig für den Standort Rotenburg erklärt, was es mit der 100 km/h-Zulassung auf sich hat und wie Fahrerinnen und Fahrer in den Besitz dieser Sondergenehmigung gelangen.

Die 100 km/h-Zulassung: Was ist das?

Normalerweise dürfen Autos mit einem Wohnwagen oder einem Anhänger im Schlepptau maximal 80 km/h fahren. „Aber in der StVO gibt es eine Ausnahmeregelung, die es erlaubt, dass Gespanne mittels einer speziellen Zulassung bis zu 100 km/h schnell unterwegs sein dürfen“, sagt Braches. Er weist aber darauf hin, dass sowohl das ziehende Kfz als auch der Anhänger verschiedene technische Voraussetzungen erfüllen müssen, damit die Behörde die Zulassung erteilt.

Technische Voraussetzungen

  • Das Zugfahrzeug muss mehrspurig sein.

  • Es darf ein zulässiges Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen nicht übersteigen.

  • Es muss mit ABV (= Automatischer Blockier-Verhinderer) ausgestattet sein.

  • Der Wohnanhänger ist für eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h geeignet.

  • Der Wohnanhänger muss gebremst sein.

  • Die Reifen sind für 120 km/h ausgelegt, haben den Geschwindigkeitsindex L, müssen entsprechend tragfähig sein und dürfen ein Alter von sechs Jahren nicht überschritten haben.

Die zulässige Gesamtmasse des Wohnwagens darf inklusive der Korrekturfaktoren die Leermasse des Zugfahrzeugs nicht überschreiten. Dafür gibt es verschiedene Berechnungsfaktoren:

Ist der Wohnanhänger mit hydraulischen Stoßdämpfern ausgestattet, wird der Berechnungsfaktor 0,8 verwendet; ohne sind es 0,3. Den Berechnungsfaktor 1,0 erhält man, wenn der Wohnanhänger eine geeignete Kupplung mit Stabilisierungseinrichtung hat oder mit einem geeigneten fahrdynamischen Stabilitätssystem ausgerüstet ist. Alternativ kann das Zugfahrzeug mit einem passenden Stabilitätssystem für den Anhängerbetrieb ausgestattet sein.

Der Weg zur Zulassung

Neue Wohnwagen haben die 100er-Zulassung häufig bereits ab Werk. Halterinnen und Halter müssen also nur noch sicherstellen, dass das Zugfahrzeug den Anforderungen entspricht. Bei der Anmeldung bei der Kfz-Behörde muss dann nur noch die Plakette abgeholt werden.

Ein Sachverständiger von TÜV Nord prüft, ob der Wohnwagen die technischen Voraussetzungen für die 100 km/h-Zulassung erfüllt.Foto: TÜV NORD / Shooting TNM

Ein Sachverständiger von TÜV Nord prüft, ob der Wohnwagen die technischen Voraussetzungen für die 100 km/h-Zulassung erfüllt.Foto: TÜV NORD / Shooting TNM

„Handelt es sich um ein älteres Modell, kontrollieren zum Beispiel wir von TÜV Nord, ob die technischen Voraussetzungen am Wohnanhänger erfüllt sind und erstellen einen Prüfbericht“, sagt der Teamleiter. Fällt dieser positiv aus, kann ein Antrag bei der Zulassungsstelle gestellt werden. Dort ändern die Mitarbeitenden die Fahrzeugpapiere und vergeben den Aufkleber.

So lassen sich Zeit und Kosten sparen

Die Kosten für die Sondergenehmigung sind je nach Wohnwagentyp oder Anhänger und Bundesland unterschiedlich, aber halten sich im Rahmen. Braches rät: „Es lassen sich Zeit und Kosten sparen, wenn bereits vor der Prüfung sichergestellt ist, dass alle Bedingungen für die 100er-Regelung erfüllt sind.“ Und: Ist man einmal im Besitz der Zulassung, muss diese nur bei der Umrüstung des Wohnwagens erneuert werden. Mehr Informationen rund um die 100 km/h-Zulassung gibt es online unter www.tuev-nord.de/100kmh. (pm/wei)

Weitere Themen

Weitere Artikel