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Brandanschlag - Zum 18. Januar

Seit 1996 ungesühnt: Brandanschlag in Lübecker Hafenstraße

Bei dem Brand sterben zehn Menschen. (Archivbild)

Bei dem Brand sterben zehn Menschen. (Archivbild) Foto: picture alliance / dpa

Bis heute gibt es keine Antworten: Wer legte das tödliche Feuer im Flüchtlingsheim in der Hafenstraße? Die Debatten, Zweifel und offenen Wunden bestehen weiter – 30 Jahre nach der Tragödie.

Von André Klohn, dpa Samstag, 10.01.2026, 05:05 Uhr

Lübeck. Die entsetzlichen Bilder bleiben in Erinnerung. Flammen lodern aus einem Flüchtlingsheim. Zehn Menschen finden am 18. Januar 1996 bei einem verheerenden Feuer in der Lübecker Hafenstraße den Tod, darunter sieben Kinder und Jugendliche. 38 Menschen werden verletzt. Die Frage nach den Schuldigen ist bis heute ungeklärt. „Das ist eine offene Wunde und es ist vor allen Dingen etwas, was die Menschen auch bis heute stark bewegt“, sagt Lübecks Bürgermeister Jan Lindenau (SPD).

Klar ist nach den Ermittlungen nur, dass der Brand im ersten Stock des Hauses gelegt wurde. Doch wer hat es getan: Brandstifter mit rassistischem Hintergrund oder Hausbewohner? Letzteres vermutete die Staatsanwaltschaft Lübeck, zu einer Verurteilung kam es aber nicht. „Das Leid, das die Betroffenen in dieser Nacht erlitten haben, ist nahezu unbegreiflich. Die menschlichen Folgen sind katastrophal und haben auch nach 30 Jahren ihren Schrecken nicht verloren“, sagt Schleswig-Holsteins Justizministerin Kerstin von der Decken (CDU).

Lübecker Bürgermeister enttäuscht über Ermittlungen

Juristisch ist der Fall bis heute nicht aufgeklärt. „Die Mörder laufen frei herum meines Erachtens“, sagt Lübecks früherer Bürgermeister Michael Bouteiller. Es sei abstrus und empörend, dass der Fall bis heute nicht aufgeklärt ist. „Ich schäme mich einfach für eine Justiz, die offenbar nichts aus diesen Ermittlungsfehlern gelernt hat.“ Der 82-Jährige war von 1988 bis 2000 Bürgermeister der Hansestadt.

Sein Nachfolger Lindenau fordert von Staatsanwaltschaft und Justizministerium, Transparenz über die damaligen Ermittlungen zu schaffen. „Es gab viele - nennen wir sie vorsichtig - Ermittlungspannen in dem ganzen Zusammenhang. Es sind Beweise verschwunden.“ Für die Öffentlichkeit müsse nachvollziehbar werden, warum die Staatsanwaltschaft davon ausgeht, keine Ermittlungsansätze mehr zu haben.

Hausbewohner vor Gericht zweimal freigesprochen

Zwei Tage nach dem Flammentod der Menschen hatten die Behörden einen Hausbewohner unter dringendem Tatverdacht festgenommen. Doch gleich zweimal wurde der Mann von Gerichten - dem Landgericht Lübeck im Juni 1997 und dem Landgericht Kiel im November 1999 - vom Vorwurf der schweren Brandstiftung freigesprochen. Der Vorsitzende Richter der Neuauflage des Prozesses sah „gewichtige Gründe“ für die Unschuld des Mannes.

Unter den Opfern des Brandes sind sieben Kinder und Jugendliche. (Archivfoto)

Unter den Opfern des Brandes sind sieben Kinder und Jugendliche. (Archivfoto) Foto: picture alliance / dpa

Hauptbelastungszeuge in beiden Prozessen war ein ehemaliger Sanitäter, dem sich der Bewohner mit den Worten „Wir waren’s“ offenbart haben soll. Vor Gericht sagte der Angeklagte dagegen aus, er habe mit den Worten „Die waren’s“ ausländerfeindliche Täter gemeint.

Männer aus der rechten Szene wurden freigelassen

Noch in der Brandnacht hatte die Lübecker Polizei vier junge Männer aus der rechten Szene Mecklenburg-Vorpommerns festgenommen. Sie ließ diese jedoch trotz versengter Haarspitzen und Augenbrauen wieder laufen. Gegen die Männer wurde weiter ermittelt, letztlich aber keine Anklage erhoben.

Ex-Chefermittler Heinrich Wille steht trotz der Freisprüche zu den damaligen Ermittlungen. „Es waren eben nicht die Kleinkriminellen aus dem Osten; es waren unbekannt gebliebene Hausbewohner“, sagt er. „Der Satz „Wir waren’s“ ist nun mal gefallen, das hat die Beweisaufnahme des Gerichtes ergeben. Ebenso wie die Tatsache des Brandausbruchs in der ersten Etage durch Wiederaufflammen einer Kokelei vermutlich von Kindern.“

Das ergebe sich aus den Gutachten insbesondere des LKA-Teams und vielem mehr - wie beispielsweise dem Todessturz, der Verbrennung eines Opfers im Treppenhaus sowie der Tatsache, dass das hölzerne Dach des Vorbaus so gut wie unbeschädigt gewesen sei, sagt der frühere Chef der Staatsanwaltschaft Lübeck.

Forderung nach erneuten Ermittlungen stets abgelehnt

Der Fall war von Anfang an ein Politikum. Auch am Theater Lübeck wurde der Fall in einem Stück inszeniert. Neben dem damaligen Bürgermeister Bouteiller warfen vor allem linke Gruppen der Justiz vor, einseitig ermittelt und Beweise für einen rassistischen Anschlag unterdrückt zu haben. Es gab mehrfach Forderungen nach einer Wiederaufnahme der Ermittlungen, die jedoch stets abgelehnt wurden.

„Wir gehen davon aus, dass es ein rassistischer Brandanschlag gewesen ist - bis das Gegenteil bewiesen ist“, sagt Britta Kloss von der Initiative Hafenstraße96. Für sie steht fest, dass es sich bei den Jugendlichen um die Täter handelt. Dafür gebe es viele Indizien. Die Theorie, dass Bewohner den Brand gelegt haben könnten, hält sie für abwegig: „Wer zündet schon ein Haus an und legt sich dann direkt darüber schlafen?“

Initiative und Landesbeauftragter für mehr Aufarbeitung

Die Initiative fordert eine Wiederaufnahme des Verfahrens und einen Untersuchungsausschuss, um Verfehlungen und Versäumnisse aufzuarbeiten. „Die Überlebenden haben ein Recht auf Aufklärung und Gerechtigkeit“, sagt Kloss. Beweismittel in dem Fall seien verschwunden, Zeugen seien nicht gehört worden. Sie spricht von strukturellem Rassismus. Einige Überlebende werden zu einer Demonstration am 17. und dem Gedenken am 18. in der Hansestadt erwartet. Ein Teil lebe noch in der Nähe, andere hätten Deutschland längst verlassen, sagt Kloss.

Die Trauer in Lübeck war damals groß. (Archivbild)

Die Trauer in Lübeck war damals groß. (Archivbild) Foto: picture alliance / dpa

Mit Plakaten in Lübeck und Grevesmühlen erinnert die Initiative an das tragische Geschehen und fordert auf, das Schweigen zu brechen. Sie könne sich nicht vorstellen, wie Menschen mit dem Mitwissen von so einer Tat in Ruhe leben könnten, sagt Kloss. „Vielleicht gibt es ja doch noch mal ein Bedürfnis, seinen Mut zusammenzunehmen, zu reden und für Gerechtigkeit zu sorgen und das Leid der Überlebenden zu respektieren.“ Für Justizministerin von der Decken ist es ein Verdienst engagierter Bürgerinnen und Bürger, dass die Erinnerung an die Opfer der Tat lebendig bleibt. 

Kritische Worte findet der Landesbeauftragte für politische Bildung Christian Meyer-Heidemann: „Das Ereignis hat noch keinen angemessenen Platz im kollektiven Gedächtnis in Schleswig-Holstein gefunden.“ Meyer-Heidemann veranstaltet am Dienstag in Kiel eine Podiumsdiskussion zur gesellschaftlichen Aufarbeitung des Falls und regt eine vom Land finanzierte wissenschaftliche Auswertung an.

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