Sieben Euro Aufschlag für Taxifahrt: Werden Rollstuhlfahrer im Kreis Rotenburg diskriminiert?

Symbolfoto. Daniel Bockwoldt/dpa
Rollstuhlfahrerinnen und -fahrer im Landkreis Rotenburg müssen auf Beschluss des Kreistages künftig sieben Euro Aufschlag für eine Taxifahrt zahlen. Der Sozialverband Deutschland (SoVD) ist empört.
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Der Sozialverband Deutschland (SoVD) in Rotenburg sieht damit Menschen mit Behinderung in ihrer gesellschaftlichen Teilhabe massiv benachteiligt, wie er mitteilt. Aufgrund der Preissteigerungen können Taxiunternehmen demnächst höhere Beförderungsentgelte verlangen. Zusätzlich müssen Menschen, die im Rollstuhl sitzen, einen Aufschlag von sieben Euro zahlen.
„Wir sind angesichts dieses Vorgehens fassungslos. Deutlicher kann man Betroffene nicht diskriminieren“, kritisiert Nicola Justus-Glaßmeyer vom SoVD-Kreisverband Rotenburg. Mit dieser Regelung verwehre man Menschen mit Behinderung eine flexible und selbstbestimmte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. „Das ist gerade in ländlichen Regionen wichtig“, fügt sie noch an.
Sozialverband fordert Rücknahme der Regelung
Die Argumentation, dass Krankenkassen auch Fahrtkosten übernehmen, ist aus Sicht des Verbandes nur die halbe Wahrheit. „Das ist leider nur bei Arztbesuchen oder aus anderen medizinischen Gründen der Fall. Für private Fahrten müssen Rollstuhlfahrer*innen den Zuschlag zahlen“, erläutert Justus-Glaßmeyer.
Das Ganze laufe dem Inklusionsgedanken völlig zuwider und müsse sofort rückgängig gemacht werden, fordert die Expertin.