Zähl Pixel
Prozess

Soldaten beleidigt? Diese Plakate sind noch erlaubt

Die beiden Angeklagten sind vor der Verhandlung im Gerichtssaal des Landgerichts Schwerin zu sehen.

Die beiden Angeklagten sind vor der Verhandlung im Gerichtssaal des Landgerichts Schwerin zu sehen. Foto: Philip Dulian/dpa

Nach einer umstrittenen Plakat-Aktion gegen den Veteranentag spricht das Amtsgericht Schwerin zwei Angeklagte frei. Was auf ihren Plakaten stand.

Von Philip Dulian Donnerstag, 12.03.2026, 11:30 Uhr

Schwerin. Zwei Angeklagte sind im Prozess wegen Beleidigung von Bundeswehrsoldaten vom Amtsgericht Schwerin freigesprochen worden. Das Gericht kam zu dem Schluss, dass eine Plakat-Aktion eine von der Meinungsfreiheit gedeckte Kritik am Veteranentag war, wie der Richter sagte.

Die Staatsanwaltschaft warf den beiden Männern im Alter von 74 und 36 Jahren vor, im Juni vergangenen Jahres mehrere Werbeplakate in Schwerin aufgehängt zu haben, die alle aktiven Soldaten der Bundeswehr in ihrer Ehre verletzt haben sollten. Auf den Werbeplakaten waren Botschaften wie „Abhängen mit Nazipreppern?“ oder „Deutscher Mix: Nazis, Patronen, Einzelfälle“ zu sehen. Zudem waren die Plakate mit der Botschaft „Nein zum Veteranentag“ und mit einem Logo mit der Aufschrift „Braunes Heer“ in Aufmachung des Bundeswehr-Logos versehen. Zwei Zeugen beobachteten die Angeklagten bei der Anbringung eines Plakats an einer Straßenbahnhaltestelle.

Der Staatsanwalt war der Auffassung, dass sich die Angeklagten wegen Beleidigung strafbar gemacht hätten und plädierte für die Verhängung einer Geldstrafe von 400 Euro für den 74-Jährigen sowie für eine Geldstrafe von 1.600 Euro für den 36 Jahre alten Angeklagten.

Richter folgt Staatsanwaltschaft nicht

Der Richter folgte dem Antrag der Staatsanwaltschaft nicht und begründete dies damit, dass die Aussagen auf den Plakaten von der Meinungsfreiheit gedeckt gewesen seien. Zudem sei eine politische Botschaft erkennbar gewesen und nicht nur die Verächtlichmachung von Bundeswehrsoldaten.

Die Stimmung im Sitzungssaal war aufgeheizt. Während der Vernehmung der Zeugen kam es mehrmals zu Zwischenrufen aus dem Zuschauerraum. Ein Zuschauer wurde zwischenzeitlich von Justizvollzugsbeamten aus dem Saal gebracht. Nach der Urteilsverkündung kam es zu Applaus aus dem Zuschauerraum, die freigesprochenen Männer wirkten sichtlich erleichtert.

Copyright © 2026 TAGEBLATT | Weiterverwendung und -verbreitung nur mit Genehmigung.

Weitere Themen

U
Ulla Bowe
12.03.202610:17 Uhr

Die Argumente des Staatsanwaltes belegt m.E., wieso in Teilen der Bevölkerung vermehrt der Eindruck herrscht, es gibt schleichend ein Verbot der (freien) Meinungsäußerung ( vgl. auch Anzeige wg. Bezeichnung des Kanzlers als Pinocchio). Die Folgen sind Einschüchterung und Ablehnung des Staates. Das wiederum freut die Rechten.
Ein übereifriger Staatsanwalt, wie Herr Kania richtig anmerkt, kann so auch zum Steigbügelhalter avancieren.
Sind sich die Staatsanwaltschaften dessen bewusst?
Michael Bowe

U
Ulla Bowe antwortete am
12.03.202612:39 Uhr

Bleiben Sie sich weiter treu!
Daumen hoch.
Michael Bowe

H
Heiko Kania antwortete am
12.03.202612:24 Uhr

Lieber Herr Bowe, danke. Am 18.04.1973 habe ich ernsthaft versprochen, das Recht und die Freiheit des Deutschen Volkes mein Leben lang tapfer zu verteidigen. Insofern bleibe ich wertebezogen der, der ich damals bereits war.

U
Ulla Bowe antwortete am
12.03.202612:05 Uhr

Lieber Herr Kania, Ihr Wissen zu Quellenarchiven überrascht mich immer wieder positiv.
Wirklich hilfreich und klasse!
Danke für die Impulse.
Michael Bowe

H
Heiko Kania antwortete am
12.03.202611:05 Uhr

Das Bundesverfassungsgericht hat am 03.02.2022 eine Entscheidung des Kammergerichts Berlin aufgehoben, welches wüste Beschimpfungen (U.a. "Drecks Fotze") gegen die Grünen-Politikerin Renate Künast nicht als strafbare Beleidigung eingestuft hatte (Az.: 1 BvR 1073/20). Ich denke, auch hier sollte Ursache und Wirkung nicht verwechselt werden bzw. eine Täter-/ Opferumkehr vermieden werden.

H
Heiko Kania antwortete am
12.03.202610:56 Uhr

Hallo, Herr Bowe, wenn der gegenwartsbezogene Eindruck so sein sollte, wie Sie ihn konstatieren, googeln Sie einfach mal "Frankfurter Mörderurteil 1988". Rechtsprechung OLG Frankfurt, 02.12.1988 - 1 Ss 27/88. Diese Fragestellungen ziehen sich durch die (bundesdeutsche, in der DDR = kein Rechtsstaat - "gab es so etwas nicht") Rechtstaatgeschichte. Sie werden lediglich durch die "asozialen Medien" der Gegenwart flächendeckend "skandalisiert".

J
Jochen Mextorf
12.03.202603:45 Uhr

Vergleichbar mit Tucholsky-Zitat.

H
Heiko Kania antwortete am
12.03.202609:16 Uhr

Offiziell stellt die Bundeswehr sich heutzutage u.a. so dar: "WIR KÄMPFEN AUCH DAFÜR, DASS DU GEGEN UNS SEIN KANNST." - daran ändert eine offensichtlich übereifrige Staatsanwaltschaft zum Glück nichts. S. Bundesgerichtshof, Az.: 3 StR 486/06 v. 15.03.2007.

S
Stefan Klein
11.03.202621:57 Uhr

Da ist mal wieder ein typisches Muster von Linksaktivisten: Die können nur beleidigen und provozieren. Konstruktiv und sachlich ist denen fremd.

H
Heiko Kania antwortete am
11.03.202622:46 Uhr

08.01.1998 - Bundesverteidigungsminister Volker Rühe (CDU) fordert „junge Männer aus dem linken Spektrum“ auf, in der Bundeswehr zu dienen. Rühe verlangte in Kreuth: Die Linke soll sich dem „Kampf für die Wehrpflicht anschließen“...

Die Redaktion empfiehlt
Weitere Artikel