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Prozess

Soldaten beleidigt? Diese Plakate sind noch erlaubt

Die beiden Angeklagten sind vor der Verhandlung im Gerichtssaal des Landgerichts Schwerin zu sehen.

Die beiden Angeklagten sind vor der Verhandlung im Gerichtssaal des Landgerichts Schwerin zu sehen. Foto: Philip Dulian/dpa

Nach einer umstrittenen Plakat-Aktion gegen den Veteranentag spricht das Amtsgericht Schwerin zwei Angeklagte frei. Was auf ihren Plakaten stand.

Von Philip Dulian Mittwoch, 11.03.2026, 20:35 Uhr

Schwerin. Zwei Angeklagte sind im Prozess wegen Beleidigung von Bundeswehrsoldaten vom Amtsgericht Schwerin freigesprochen worden. Das Gericht kam zu dem Schluss, dass eine Plakat-Aktion eine von der Meinungsfreiheit gedeckte Kritik am Veteranentag war, wie der Richter sagte.

Die Staatsanwaltschaft warf den beiden Männern im Alter von 74 und 36 Jahren vor, im Juni vergangenen Jahres mehrere Werbeplakate in Schwerin aufgehängt zu haben, die alle aktiven Soldaten der Bundeswehr in ihrer Ehre verletzt haben sollten. Auf den Werbeplakaten waren Botschaften wie „Abhängen mit Nazipreppern?“ oder „Deutscher Mix: Nazis, Patronen, Einzelfälle“ zu sehen. Zudem waren die Plakate mit der Botschaft „Nein zum Veteranentag“ und mit einem Logo mit der Aufschrift „Braunes Heer“ in Aufmachung des Bundeswehr-Logos versehen. Zwei Zeugen beobachteten die Angeklagten bei der Anbringung eines Plakats an einer Straßenbahnhaltestelle.

Der Staatsanwalt war der Auffassung, dass sich die Angeklagten wegen Beleidigung strafbar gemacht hätten und plädierte für die Verhängung einer Geldstrafe von 400 Euro für den 74-Jährigen sowie für eine Geldstrafe von 1.600 Euro für den 36 Jahre alten Angeklagten.

Richter folgt Staatsanwaltschaft nicht

Der Richter folgte dem Antrag der Staatsanwaltschaft nicht und begründete dies damit, dass die Aussagen auf den Plakaten von der Meinungsfreiheit gedeckt gewesen seien. Zudem sei eine politische Botschaft erkennbar gewesen und nicht nur die Verächtlichmachung von Bundeswehrsoldaten.

Die Stimmung im Sitzungssaal war aufgeheizt. Während der Vernehmung der Zeugen kam es mehrmals zu Zwischenrufen aus dem Zuschauerraum. Ein Zuschauer wurde zwischenzeitlich von Justizvollzugsbeamten aus dem Saal gebracht. Nach der Urteilsverkündung kam es zu Applaus aus dem Zuschauerraum, die freigesprochenen Männer wirkten sichtlich erleichtert.

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Stefan Klein
11.03.202621:57 Uhr

Da ist mal wieder ein typisches Muster von Linksaktivisten: Die können nur beleidigen und provozieren. Konstruktiv und sachlich ist denen fremd.

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