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Fußball

Der Abbruch des Spiels zwischen dem VfL Fredenbeck und dem TuSV Bützfleth II in der 2. Kreisklasse kommt vor das Sportgericht (Symbolbild). Foto: Jörg Struwe/picselweb.de

Der Abbruch des Spiels zwischen dem VfL Fredenbeck und dem TuSV Bützfleth II in der 2. Kreisklasse kommt vor das Sportgericht (Symbolbild). Foto: Jörg Struwe/picselweb.de

Am vergangenen Wochenende wurde das Fußballspiel zwischen dem gastgebenden VfL Fredenbeck und dem TuSV Bützfleth II in der 2. Kreisklasse abgebrochen. Der Fall geht vor das Sportgericht. Allerdings hat der Spielausschuss schon ein Urteil vorgezogen.

16.09.2022, 18:00 Uhr
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Am Donnerstagabend tagte nun der Spielausschuss des NFV-Kreis Stade und wertete den Schiedsrichterbericht aus. Aus nachvollziehbaren Gründen konnte der Schiedsrichter während der wuseligen Vorkommnisse nicht alles detailliert aufklären. „Uns fehlen konkrete Angaben“, sagt Spielausschuss-Vorsitzender Michael Koch. So könne der Spielausschuss keine 0:5-Wertung beschließen. Auch könne der Spielausschuss „kein Ermittlungsverfahren durchführen“. Damit gibt der Spielausschuss den Spielabbruch ans Sportgericht weiter. Das Verfahren kann vier bis sechs Wochen dauern. Nachdem das Sportgericht das Verfahren eingeleitet hat, haben die Vereine 14 Tage Zeit, ihre Stellungnahmen abzugeben. Danach kommt es dann zu den einzelnen Aussagen aller Beteiligten.

Allerdings: Der Spielausschuss wird einen Spieler des VfL Fredenbeck „vorsperren“, wie Michael Koch mitteilte, da dieser als Auslöser der Vorkommnisse und des folgenden Spielabbruchs angesehen wird. (jan)

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