Geldstrafen

TSupermarktparkplatz: Autofahrerin wehrt sich gegen Halterabfrage

Falsch oder zu lange geparkt? Das passiert so manchem und kostet in der Regel ein paar Euro. Doch dürfen Halterdaten auch nach Parkdelikten auf einem Supermarktparkplatz so einfach weitergegeben werden?

Falsch oder zu lange geparkt? Das passiert so manchem und kostet in der Regel ein paar Euro. Doch dürfen Halterdaten auch nach Parkdelikten auf einem Supermarktparkplatz so einfach weitergegeben werden? Foto: Christin Klose/dpa-tmn/dpa

Eine Frau parkte zu lange auf einem Supermarktparkplatz. Der Parkplatzbetreiber verlangte und bekam für Sanktionen daraufhin vom Kraftfahrtbundesamt die Halterdaten. War das rechtens?

Jetzt freischalten mit

3 Monate statt 1 Monat

0,99 €

einmalig
  • unkompliziert weiterlesen
  • nach 3 Monaten mtl. kündbar
Artikel freischalten

6 Monate zum Sonderpreis

1,00 €

pro Woche
  • unkompliziert weiterlesen
  • nach 6 Monaten mtl. kündbar
Artikel freischalten

12 Monate Preisstabilität

1,99 €

pro Woche
  • 1 Jahr lang Sonderpreis
  • nach 12 Monaten mtl. kündbar
Langfristig sparen

Sie sind bereits Abonnent? Hier anmelden

Mehr TAGEBLATT-Angebote finden Sie hier

Die Redaktion empfiehlt
Weitere Artikel

Strengere Haftung bei E-Scooter-Unfällen kommt

Wer vom Elektroroller angefahren wird oder auf dem Gehweg über einen umgestürzten E-Scooter stolpert, bleibt nicht mehr auf seinen Behandlungskosten sitzen. Dafür soll eine Gesetzesänderung sorgen.