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Revision erfolglos

Urteil im A7-Mordprozess rechtskräftig

Das Urteil gegen den angeklagten Ehemann der Getöteten ist nun rechtskräftig (Archivbild).

Das Urteil gegen den angeklagten Ehemann der Getöteten ist nun rechtskräftig (Archivbild). Foto: Benjamin Nolte/dpa

Diverse Messerstiche und ein tödlicher Unfall: Ein Mann wird wegen des Todes seiner Frau verurteilt. Der Fall landet vor dem Bundesgerichtshof.

Von dpa Dienstag, 02.09.2025, 15:10 Uhr

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Flensburg. Das Urteil des Landgerichts Flensburg im sogenannten A7-Mordprozess ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof hat die Revision des Angeklagten und der Nebenkläger gegen das Urteil vom 26. März 2024 verworfen, wie das Landgericht Flensburg mitteilte. 

Das Landgericht hatte im Prozess um den Tod einer Frau, die im November 2021 auf der Autobahn 7 bei Schleswig von einem Lastwagen überrollt worden war, den Ehemann zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. Die Frau starb an einem durch den Unfall verursachten Polytrauma. Sie wies allerdings diverse Messerstiche auf, die ihr der Ehemann vorher auf einem Parkplatz in Flensburg zugefügt hatte. Der Angeklagte und seine Frau stammten beide aus Syrien und lebten im dänischen Aarhus.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte den Angaben zufolge allerdings den Schuldspruch geändert und entschieden, dass der Angeklagte nicht wegen versuchten Mordes, sondern wegen Mordes zu verurteilen war. Der Beschluss des BGH erging am 12. August 2025.

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