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„Störendes Verhalten“

Verbal daneben? AfD-Politiker darf nicht in Mallorca-Flieger

Er wollte nach Mallorca, daraus aber wurde zunächst nichts: der AfD-Politiker Marcel Queckemeyer, hier bei einer Rede im Bundestag 2025.

Er wollte nach Mallorca, daraus aber wurde zunächst nichts: der AfD-Politiker Marcel Queckemeyer, hier bei einer Rede im Bundestag 2025. Foto: Elisa Schu/dpa

Ist das Gepäck zu groß oder zu schwer? Ein Airline-Mitarbeiter und ein Passagier geraten darüber in Streit. Ein Politiker hört zu, dann aber platzt ihm die Hutschnur - mit Folgen.

Von dpa 04.11.2026, 14:25 Uhr
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Münster/Osnabrück. Eine Airline hat den AfD-Bundestagsabgeordneten Marcel Queckemeyer von einem Flug nach Mallorca ausgeschlossen, weil er sich in der Wortwahl vergriffen haben soll. Beim Warten auf einen Flug am Airport Münster/Osnabrück soll sich Queckemeyer in den Gepäck-Streit eines anderen Passagier mit einem Mitarbeiter eingeschaltet und herbe Kritik geäußert haben. 

Daraufhin entschied die Fluggesellschaft, Queckemeyer nicht an Bord zu lassen. Darüber berichteten die „Neue Osnabrücker Zeitung“ (NOZ), der WDR und weitere Medien. Der AfD-Landesverband Niedersachsen bestätigte den Vorfall, der schon Mitte Oktober stattfand. Der Abgeordnete selbst reagierte zunächst nicht auf eine Anfrage.  

Airline sieht „ungebührliches Verhalten“

Dem WDR teilte die Airline mit, dem Passagier sei „aufgrund seines störenden Verhaltens vom Gate-Mitarbeiter am Flughafen Münster zu Recht die Beförderung auf diesem Flug verweigert“ worden. Man verfolge eine strikte Null-Toleranz-Politik gegenüber Fehlverhalten von Passagieren und werde auch künftig entschlossen gegen ungebührliches Verhalten von Passagieren vorgehen, um sicherzustellen, dass alle Passagiere und die Besatzung in einer respektvollen und stressfreien Umgebung reisen könnten.

Was genau der 46 Jahre alte Politiker sagte, ist unklar. Ein Sprecher der AfD Niedersachsen sagte, Queckemeyer habe keinen Mitarbeiter der Fluggesellschaft persönlich beleidigt oder herabwürdigend behandelt. Seine Kritik habe sich ausschließlich gegen die Servicepraxis, die deutliche Verspätung und die restriktiven Vorgaben der Airline gerichtet, nicht gegen die Person des Mitarbeiters am Schalter. Dass man für deutliche Kritik an der Unternehmenspraxis von der Beförderung ausgeschlossen werden kann, sei leider möglich. 

Queckemeyer war von 2022 bis 2025 niedersächsischer Landtagsabgeordneter, danach wechselte er in den Bundestag. Er ist zudem Vorsitzender des AfD-Kreisverbandes Osnabrück-Land.

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Heiko Kania
04.11.202614:38 Uhr

Ein öffentliches Flughafenterminal unterscheidet sich wohl doch vom Deutschen Bundestag. Und "Immunität" hilft hier auch nicht weiter. Sollte man als MdB wissen und praktizieren... Respekt für die Mitarbeiter:innen!

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