Zähl Pixel
Grundwasserschutz

Verschärfte Auflagen für Besitzer von Kleinkläranlagen

Besitzer von Kleinkläranlagen sollten sich nun informieren, ob sich für sie seit Jahresbeginn etwas geändert hat. Foto: pr

Besitzer von Kleinkläranlagen sollten sich nun informieren, ob sich für sie seit Jahresbeginn etwas geändert hat. Foto: pr

Die Besitzer von Kleinkläranlagen müssen verschärfte Auflagen einhalten. Jedenfalls wenn sie in einer Region leben, in der das Grundwasser besonders geschützt werden muss - so wie in Teilen der Stader Geest. Ein Experte klärt auf.

Mittwoch, 15.02.2023, 05:15 Uhr

Premium-Zugriff auf tageblatt.de für nur 0,99 €
Jetzt sichern!

In Dörfern, die in Wasserschutz- oder nitratsensiblen Gebieten liegen oder die ihre Klärreste in vorbelastete Gräben, Flüsse oder Seen einleiten, gelten künftig für Besitzer von Kleinkläranlagen höhere Reinigungsstufen. Wilfried Köster, Gründer und Inhaber der Firma Klävertec in Otterndorf im Kreis Cuxhaven, beschäftigt sich seit 25 Jahren mit der Wiederaufbereitung von Abwasser im privaten und kommunalen Bereich. Seine Firma habe in den vergangenen 25 Jahren mehrere 10.000 Anlagen in Europa ausgeliefert.

„Als Fachbetrieb führen wir jährlich circa 6000 Wartungen an Kleinkläranlagen in den Landkreisen Stade, Cuxhaven und Rotenburg durch.“ Köster sagt, viele Kunden seien aktuell verunsichert aufgrund der neuen Regelungen, die seit dem 1. Januar gelten.

Er beantwortet Fragen, die ihm gestellt werden.

Bin ich von der Änderung betroffen?

Diese Frage kann abschließend nur der Landkreis Stade beantworten. Bei der Beurteilung werden aber bestimmte Kriterien herangezogen. Zur Prüfung, ob das Grundstück in einem nitratbelasteten oder in einem Wasserschutzgebiet liegt, empfehlen ich nachfolgende Seiten:

Wenn Ihr Grundstück nicht innerhalb dieser Gebiete liegt, muss im Allgemeinen an der Kleinkläranlage keine Veränderungen vorgenommen werden. Voraussetzung ist jedoch, dass die Anlage über eine „Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung vom Deutschen Institut für Bautechnik“ (DIBt Zulassung) und über einen Probeentnahmeschacht nach DWA A-221verfügt. Für die bestehende Anlage kann ein Antrag auf Einleitungserlaubnis gestellt werden. Sollte Ihr Grundstück innerhalb dieser Gebiete liegen, besteht Handlungsbedarf.

Muss ich, wenn ich innerhalb dieser Gebiete liege, eine ganz neue Kleinkläranlage bauen?

Dieses hängt davon ab, welches Kleinkläranlagenmodell verbaut worden ist. Alle ab dem Baujahr 2007 von unserer Firma gebauten Kleinkläranlagen können mit einem kleinen Erweiterungsmodul umgerüstet werden.

Die meisten SBR-Kleinkläranlagen (Sequencing Batch Reactor) können ebenfalls umgerüstet werden. Dieses hängt davon ab, ob es für die SBR-Kleinkläranlage eine DIBt-Zulassung nach „Ablaufklasse D“ existiert. Ist diese vom DIBt erteilt worden, muss eine neue wasserrechtliche Erlaubnis beantragt werden.

Sollte der Klärbehälter über 50 Jahre alt sein, ist dieser mit hoher Wahrscheinlichkeit gemauert (Klinkerstein, Schreibergrube, Hohlblockstein). In diesem Fall wird man um einen Neubau nicht herumkommen. Bei allen Anlagen kann man eine Lösung finden. Ein vollständiger Neubau der Kleinkläranlage ist jedoch nur in seltenen Fällen erforderlich.

Was ändert sich bei der Wartung?

Wenn Sie nicht innerhalb dieser Gebiete liegen, wird sich an der Wartung zukünftig nichts ändern. Innerhalb dieser Gebiete gibt es jedoch folgende Änderung: Neben den üblichen Laboruntersuchungen werden zusätzliche Wasseranalysen erforderlich. Dieses betrifft die Parameter Ammonium-Stickstoff (NH4-N), Nitrat (NO3) sowie Stickstoffdioxid (NO2). Der Grenzwert liegt für NH4-N bei <10 mg/l und der Summenparameter beträgt < 30 mg/l.

Der zulässige Grenzwert für CSB (Chemische Sauerstoffbedarf) sinkt von 150 mg/l auf 90 mg/l.

Was bedeutet das für den Betreiber?

Die Wartung ist deutlich aufwendiger und es fallen zusätzliche Laborkosten an. Aus diesem Grund wird sich der Preis für die Wartung um circa 25 Euro pro Wartung erhöhen.

Der Landkreis Cuxhaven informiert über die geltenden Änderungen am kommenden Dienstag, 7. Februar, in Nesse. Die Veranstaltung findet in der Mehrzweckhalle am Bornweg 26 statt und beginnt um 18 Uhr. Die Teilnahme ist kostenlos. (pm/skw)

Weitere Artikel