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Kreis Harburg

Veterinäramt warnt vor Geflügelpest-Ausbruch

Nach Einschätzung von Experten stellt die Vogelgrippe eine Bedrohung für Seevögel dar. Foto: dpa

Nach Einschätzung von Experten stellt die Vogelgrippe eine Bedrohung für Seevögel dar. Foto: dpa

Bei Wildvögeln in ganz Norddeutschland treten derzeit vermehrt Fälle der Geflügelpest auf. Deshalb ruft der Veterinärdienst des Landkreises Harburg alle Geflügelhalter nochmals auf, die notwendigen Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz ihrer Tiere vor der Geflügelpest einzuhalten.

Sonntag, 29.01.2023, 17:42 Uhr

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Zuletzt wurde der Virus bei einer toten Wildgans in Scharnebeck (Landkreis Lüneburg) sowie bei zwei Gänsen im Raum Dannenberg (Landkreis Lüchow-Dannenberg) festgestellt. Anfang des Jahres war die Geflügelpest zudem in einer Hobby-Geflügelhaltung in Hitzacker (Landkreis Lüchow-Dannenberg) ausgebrochen.

Der Veterinärdienst des Landkreises Harburg ruft jetzt deshalb alle Geflügelhalter – auch Kleinstbetriebe und Hobbyhalter – nochmals ausdrücklich dazu auf, die notwendigen Biosicherheitsmaßnahmen zum Schutz ihrer Tiere vor der Geflügelpest strikt einzuhalten. Eine Stallpflicht für Geflügel ist im Landkreis Harburg derzeit nicht erforderlich, die Kreisverwaltung behält die Situation jedoch nach eigener Aussage im Auge, um falls nötig sofort handeln zu können. Merkblätter mit den wichtigsten Biosicherheitsmaßnahmen zur Geflügelpestprävention finden sich unter www.landkreis-harburg.de/gefluegelpest.

Vogelgrippe: Die wichtigsten Vorsichtsmaßnahmen

Hausgeflügel darf nur an für Wildvögel unzugänglichen Stellen gefüttert und getränkt werden. Außerdem darf kein Oberflächenwasser für Tränken genutzt werden. Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen die Tiere in Berührung kommen, müssen für Wildvögel unzugänglich aufbewahrt werden. Halter sollten Schutzkleidung tragen und ihre Schuhe desinfizieren.

Zudem sollten Geflügelhalter – auch bei Kleinst- und Hobbyhaltungen – ihr Geflügel immer genau auf Auffälligkeiten beobachten und Krankheits- oder Todesfälle vom Tierarzt abklären lassen sowie dem Veterinäramt des Landkreises Harburg mitteilen (04171/693466, tiergesundheit@lkharburg.de).

Soweit noch nicht geschehen, muss jede Geflügelhaltung dem Veterinäramt zudem ihre Adresse und die Zahl der gehaltenen Tiere melden und die Tierbestände bei der Tierseuchenkasse registrieren. Spaziergänger und Haustiere sollten Kontakt zu toten oder kranken Wildvögeln vermeiden. Wer ein verendetes Tier findet, sollte es keinesfalls mit bloßen Händen anfassen. Genauso sollten Jäger, wenn sie mit Federwild in Berührung gekommen sind, jeglichen Kontakt zu Geflügel vermeiden. Wer aber insbesondere tote Greifvögel, Enten, Gänse, Graureiher, Störche, Eulen (Uhus), Schwäne, Möwen, Elstern und Haubentaucher, Kormorane, Kiebitze, Kampfläufer, Regenpfeifer, Wildhühner wie Blässhühner oder Uferschnepfen entdeckt, sollte dies dem Veterinäramt melden und zwar per E-Mail unter tiergesundheit@lkharburg.de oder unter 04171/ 693466.

Die Vogelgrippe ist eine anzeigepflichtige Tierseuche. Sie kann bei infizierten Vögeln zu schweren Erkrankungen, massenhaftem Verenden und dadurch auch zu schweren wirtschaftlichen Schäden führen.

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