Viel Wirbel um Lübecker Fans in Regionalliga Nord

Der VfB Lübeck ist wegen Fehlverhaltens seiner Fans bereits mehrfach vom Verbandsgericht bestraft worden. Archivfoto: dpa
Ausschluss und Gerichtsentscheid: In der Regionalliga Nord geraten die Fans von Spitzenreiter VfB Lübeck in den Fokus. Sorgen gibt es gleich im Doppelpack.
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Der Norddeutsche Fußball-Verband (NFV) ist am Dienstag darüber informiert worden, dass die Stadt Delmenhorst für das Regionalligaspiel des SV Atlas gegen den VfB Lübeck am kommenden Sonnabend einen Ausschluss der Gästefans angeordnet hat. Trotz sofortiger Kontaktaufnahme des Vorsitzenden der NFV-Sicherheitskommission, August-Wilhelm Winsmann, und NFV-Präsident Ralph-Uwe Schaffert mit Vertretern der Stadtspitze, wird die Stadt Delmenhorst an dieser Anordnung festhalten.
Als Grund wurde eine durch ein Gutachten belegte unzureichende Standsicherheit der Umzäunung des Gästeblocks genannt, die bei Belastung einzustürzen drohe und damit eine Gefahr für Leib und Leben der Zuschauer darstelle. Die Stadt verwies in diesem Zusammenhang darauf, dass eine Ertüchtigung der Zaunanlage dem SV Atlas bereits im Herbst 2022 zur Auflage gemacht worden sei.
Der NFV hat laut eigenem Bekunden keine Möglichkeit, eine Zulassung der Lübecker Fans für das Spiel am 1. April zu erreichen, zumal das Stadion im Eigentum der Stadt Delmenhorst steht. Der Verband hätte sich eine frühere Einbindung in die Entscheidung der Stadt gewünscht.
VfB Lübeck akzeptiert Ausschluss von Gäste-Fans nicht
"Wir wurden von dieser Entscheidung völlig überrascht. Dies ist insofern bemerkenswert, da Absprachen bezüglich des inzwischen laufenden Ticketverkaufs in den Tagen zuvor ohne Information über etwaige Probleme mit dem Gäste-Fanblock getroffen wurden und den Eindruck der üblichen partnerschaftlichen Spielvorbereitung vermittelten", hieß es am Mittwoch vom VfB Lübeck.
Erst im Laufe des Tages hatten die Vereinsverantwortlichen Kenntnis über die Hintergründe und die offenbar bereits seit längerer Zeit bestehenden baulichen Mängel am Zaun des Gäste-Fanblocks im Stadion in Delmenhorst erhalten. Der VfB-Vorstandsvorsitzende Christian Schlichting riet seinem Delmenhorster Kollegen nun dazu, rechtliche Schritte gegen die Maßnahme der Stadt einzuleiten. Bislang sei dies jedoch laut Lübecker Mitteilung seitens des SV Atlas nicht angedacht.
Der VfB akzeptiere die Maßnahme nicht. "Es werden dabei elementare Grundsätze des Regionalliga-Spielbetriebs verletzt, und das ohne Verschulden des VfB Lübeck auf Kosten unseres Vereins und insbesondere unserer Fans", hieß es. Sollte es bei der Entscheidung bleiben, forderten die Schleswig-Holstein eine Verlegung der Partie in ein anderes Stadion.
Landgericht Bremen sperrt Kurve im Stadion in Lübeck
Das Landgericht Bremen hat zudem einen Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung des VfB Lübeck gegen die vom Verbandsgericht des NFV verhängte Blocksperre für die Pappelkurve zurückgewiesen. Damit wird die Sperre der Blöcke D, E und F im Regionalliga-Heimspiel gegen den FC Teutonia Ottensen (15.4.) vollzogen.
Der VfB-Vorstandsvorsitzende Christian Schlichting bedauerte die Entscheidung des Landgerichts: „Wir hätten uns natürlich einen anderen Ausgang gewünscht, insbesondere weil wir unsere Rechtsauffassung bezüglich der Verhältnismäßigkeit von Kollektivstrafen auch weiterhin für gut begründet halten. Das Gericht hat sich eingehend mit dem Thema befasst und leider einen überwiegend präventiven Charakter eines solchen Zuschauer-Teilausschlusses erkannt, was dazu führt, dass diese Maßnahme im Verbandsrecht eingesetzt werden darf.“
Ebenfalls richtete sich Schlichting nochmals eindringlich an die VfB-Fans: „Wir müssen anerkennen, dass die Entscheidung der Sportgerichtsbarkeit in diesem einstweiligen Verfügungsverfahren vor dem ordentlichen Gericht bestätigt wurde. Unabhängig von der Strafe, die unter dem Strich steht, kosten diese Vorfälle Geld und auch wertvolle Arbeitszeit. Wir können angesichts der für uns als Verein entstehenden schmerzlichen Folgen an unsere Fans nur erneut appellieren, auf den Einsatz von Pyrotechnik zu verzichten.“
Antrag auf einstweilige Verfügung des VfB Lübeck erfolglos
Das Landgericht Bremen ist in seinem Urteil der Argumentation des Verbandes gefolgt, dass es sich bei dem Zuschauerteilausschluss nicht um eine "Kollektivstrafe" handele, sondern um eine Maßnahme "zivilrechtlicher Natur auf der Grundlage der Verbandsautonomie", die präventiven Charakter habe.
Wegen der zahlreichen vorausgegangenen Verfehlungen der Lübecker Anhänger sei bei der Entscheidung des NFV-Verbandsgerichts die Verhältnismäßigkeit gewahrt. NFV-Präsident Ralph-Uwe Schaffert zeigte sich zufrieden mit der Entscheidung des Landgerichts: "Das Urteil belegt, dass sich unsere Sportgerichtsbarkeit im Rahmen der geltenden Rechtsordnung bewegt und wir unsere Bestimmungen mit Augenmaß anwenden."
Zugleich betonte Schaffert auch, dass sich der Verband mit der Führung des VfB Lübeck trotz unterschiedlicher Rechtsauffassungen in einem konstruktiven Dialog befinde und diesen auch weiter fortsetzen werde.
Der VfB Lübeck führt die Regionalliga Nord an und gilt nach dem Aufstiegsverzicht vom HSV II als sicherer Aufsteiger. Der VfB kommt am 5. Mai zur SV Drochtersen/Assel. (st/tip)