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"Bengalos"

Wegen Pyrotechnik: DFB-Geldstrafe für St. Pauli

Kölns Ultras zünden Pyrotechnik auf der Südtribüne. Das DFB-Sportgericht hat gegen den 1. FC Köln, FC Augsburg, FSV Mainz 05, FC St. Pauli und 1. FC Kaiserslautern Geldstrafen wegen Fanvergehen ausgesprochen. Foto: Rolf Vennenbernd/dpa

Kölns Ultras zünden Pyrotechnik auf der Südtribüne. Das DFB-Sportgericht hat gegen den 1. FC Köln, FC Augsburg, FSV Mainz 05, FC St. Pauli und 1. FC Kaiserslautern Geldstrafen wegen Fanvergehen ausgesprochen. Foto: Rolf Vennenbernd/dpa

Das DFB-Sportgericht hat gegen den FC St. Pauli eine Geldstrafe wegen Fanvergehen ausgesprochen. Damit sind die Hamburger nicht allein. Weitere Vereine müssen ebenfalls Strafe zahlen.

Montag, 16.01.2023, 17:30 Uhr

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Das DFB-Sportgericht hat gegen den 1. FC Köln, FC Augsburg, FSV Mainz 05, FC St. Pauli und 1. FC Kaiserslautern Geldstrafen wegen Fanvergehen ausgesprochen. Die Kölner müssen laut einer Mitteilung des Deutschen Fußball-Bundes vom Montag 75 000 Euro bezahlen, die Erstliga-Konkurrenten FC Augsburg und Mainz 73 000 Euro beziehungsweise 15 000 Euro. Die Zweitliga-Clubs St. Pauli und 1. FC Kaiserslautern bekamen eine Strafe in Höhe von 74 180 beziehungsweise 34 000 Euro. Bei allen Vorfällen geht es um das Abbrennen von verbotener Pyrotechnik.

Im November 2021 hatte der BGH bestätigt, dass der Deutsche Fußball-Bund gegen Vereine auch teils hohe Geldbußen verhängen darf, wenn deren Anhänger oder Zuschauer Spiele stören. Die Rechts- und Verfahrensordnung des DFB sieht vor, dass die Vereine für das Verhalten ihrer Anhänger und Zuschauer verantwortlich sind.

Sie haften "im Stadionbereich vor, während und nach dem Spiel für Zwischenfälle jeglicher Art". Das bedeutet, dass sie zum Beispiel wegen Bengalos und anderer Pyrotechnik im Fanblock zur Kasse gebeten werden. Je nach Schwere des Vorfalls und Finanzkraft des Vereins kann es um bis zu sechsstellige Summen gehen, das Geld fließt an Stiftungen und Projekte. (dpa)

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