Zähl Pixel
Archiv

Zoll findet hunderte lebende Vogelspinnen und Skorpione in Koffer

Die Krabbeltiere waren in Plastiktüten verpackt. Die meisten lebten. Symbolfoto: dpa

Die Krabbeltiere waren in Plastiktüten verpackt. Die meisten lebten. Symbolfoto: dpa

Ein US-Amerikaner gibt einen Koffer auf - angeblich nur mit Kleidung bestückt. Doch als der Zoll am Flughafen Köln/Bonn das Gepäck öffnet, löst der Inhalt blankes Schaudern aus.

Donnerstag, 28.09.2023, 18:59 Uhr

Premium-Zugriff auf tageblatt.de für nur 0,99 €
Jetzt sichern!

Rund 640 Vogelspinnen, Skorpione und Käfer hat der Zoll am Flughafen Köln/Bonn im Koffer eines Reisenden gefunden. Das Gepäckstück, das einem US-Amerikaner nachgeschickt worden war, sollte laut den beigefügten Dokumenten eigentlich ausschließlich Kleidung beinhalten, teilte das Hauptzollamt Köln am Donnerstag mit. Tatsächlich befand sich darin neben wenigen Kleidungsstücken eine große zugeklebte Styroporbox.

Darin entdeckten die Beamten bei der Kontrolle vor zwei Wochen fast 190 Vogel-, Wolfs- und Springspinnen, mehr als 430 Skorpione sowie rund 20 Hundertfüßer und Käfer. Die Tiere, die fast alle noch lebten, seien einzeln oder zu mehreren in Plastiktütchen oder -behältern verpackt gewesen. Der Gesamtwert betrug den Angaben nach rund 18.000 Euro. Die Tiere wurden in den TerraZoo Rheinberg gebracht.

Der 49 Jahre alte Kofferbesitzer gab in einer Befragung an, er habe die Tiere selbst in der Wüste von Arizona gefangen, um sie dann auf einer Fachmesse in Nordrhein-Westfalen zu verkaufen. Statt des erhofften Gewinns reiste er aber mit knapp 6800 Euro weniger nach Hause: Denn noch vor seinem Rückflug musste er laut Zoll 3400 Euro Einfuhrabgaben und die gleiche Summe als Sicherheitsleistung für das Steuerstrafverfahren gegen ihn bezahlen. (dpa)

Weitere Themen

Weitere Artikel

Katzen verletzen Feuerwehrleute

Zwei Einsatzkräfte werden bei einem Wohnungsbrand verletzt. Allerdings nicht vom Feuer. Fast zeitgleich kommt es in einer Pflegeeinrichtung zu einem Brand.
Copyright © 2025 TAGEBLATT | Weiterverwendung und -verbreitung nur mit Genehmigung.