Gericht bestätigt Maskenpflicht an Schulen – Lockerungen für die Jüngsten geplant

Schülerinnen und Schüler einer sechsten Klasse mit Alltagsmasken im Klassenzimmer. Foto: Gregor Fischer/dpa
Das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg hat die derzeit geltende Maskenpflicht in Schulgebäuden in Niedersachsen bestätigt. Eine Ausnahme sei derzeit auch nicht für Grundschüler geboten, so das Gericht. Die Landesregierung plant zumindest Lockerungen für Erst- und Zweitklässler.
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Update: 16. September, 17 Uhr, Lockerungen für Erst- und Zweitklässler geplant
Eltern hatten im Namen ihrer Kinder gegen die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in Schulen geklagt. Ihrer Ansicht nach ist diese vor allem für Grundschüler unverhältnismäßig. Das Gericht folgte der Argumentation der Eltern nicht.
Zwar könne das längere Tragen einer Maske bei Kindern zu kurzfristigen Symptomen wie Kopfschmerzen oder Konzentrationsstörungen führen. Schwere gesundheitliche Schäden seien aber nicht belegt. Der Schutz vor Überlastung des Gesundheitssystems rechtfertige zurzeit noch die generelle Maskenpflicht in Schulgebäuden. Sobald aber eine Überlastung nicht mehr zu befürchten sei - etwa bei einer höheren Impfquote -, müsse die Maskenpflicht zumindest für jüngere Kinder aufgehoben werden. Der Gerichtsbeschluss ist rechtskräftig.
Lockerungen für die Jüngsten
Seit Ende der Sommerferien müssen alle Schülerinnen und Schüler in Niedersachsen wieder zur Schule gehen. Sie müssen auch im Unterricht eine Maske tragen.
Jüngere Schülerinnen und Schüler in Niedersachsen könnten frühestens in der kommenden Woche von der geplanten überarbeiteten Corona-Verordnung profitieren und künftig keine Maske mehr im Unterricht tragen müssen. Wie aus einem Verordnungsentwurf hervorgeht, müssen Kinder, die in die erste und zweite Klasse gehen, keine Maske mehr tragen, wenn sie einen Sitzplatz in einem Unterrichts- oder Arbeitsraum eingenommen haben. Ein entsprechender Entwurf der Corona-Landesverordnung liegt der Deutschen Presse-Agentur in Hannover vor. (dpa)
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