Johnson und Johnson: Niedersachsen ändert Booster-Regelung – Was jetzt gilt

Der Corona-Impfstoff des US-Pharmakonzerns Johnson & Johnson muss nur einmal verabreicht werden. Foto: Jessica Hill/FR125654 AP/dpa
Millionen hatten sich im vergangenen Jahr für das Vakzin von Johnson & Johnson entschieden. Es musste nur einmal verimpft werden. Nun reicht die Einmalimpfung offiziell nicht mehr aus – und auch für die Booster-Anerkennung sind drei Spritzen notwendig.
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Das teilte das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung am späten Montagnachmittag mit. Nach den neuen Maßgaben gelten demnach Personen, die lediglich einmal mit dem Impfstoff Janssen von Johnson & Johnson geimpft wurden, ab sofort nicht mehr als vollständig geimpft. Allen Betroffenen werde zur Vervollständigung der Grundimmunisierung dringend eine zweite Impfung mit einem mRNA-Impfstoff vier Wochen nach der Erstimpfung empfohlen.
Johnson & Johnson: Booster-Status erst nach dritter Impfung
Somit sei nun auch beim Impfstoff von Johnson & Johnson „erst die dritte Impfung als Auffrischungsimpfung im Sinne der Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung des Bundes und der Corona-Verordnung des Landes zu betrachten“. Die bundesweit einheitliche Neuregelung bedeutet, dass Personen, die nach der ersten Impfung mit Johnson & Johnson eine zweite Impfung erhalten haben, rechtlich nicht länger als „geboostert“ betrachtet werden können und nicht mehr von der Befreiung von der Testpflicht im Rahmen der 2G-plus-Regelungen nach der Niedersächsischen Corona-Verordnung umfasst sind.
Alle Betroffenen, die bereits eine zweite Impfung mit einem mRNA-Impfstoff erhalten haben, werden laut Niedersächsischem Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung „herzlich gebeten, sich drei Monate später um eine Auffrischungsimpfung zu bemühen, um den bestmöglichen Schutz vor einer Infektion, insbesondere aber einem schweren Covid-Verlauf zu erhalten. Bis zum Erhalt der dritten Impfung unterliegen alle Betroffenen der Testpflicht bei 2G plus“.
Gesundheitsministerin: Impfangebote jetzt nutzen
Niedersachsens Gesundheitsministerin Daniela Behrens: „Bitte machen Sie von der Möglichkeit der Auffrischungsimpfung nach drei Monaten unbedingt Gebrauch und nutzen Sie eines der zahlreichen Impfangebote im ganzen Land. Es steht ausreichend Impfstoff zur Verfügung und viele kommunale Impfteams haben kurzfristig freie Termine oder Impfangebote ohne Termin im Angebot.“
Zuvor war bereits auf Bundesebene der Genesenenstatus nach einer Corona-Infektion verkürzt worden. (red)