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Getötete Tiere

Zu viele Abschüsse? Niedersachsens Wolfspolitik landet vor Gericht

Ein Wolf steht in einem Gehege vom Wildpark Neuhaus im Solling (Illustration). Foto: Swen Pförtner/dpa

Ein Wolf steht in einem Gehege vom Wildpark Neuhaus im Solling (Illustration). Foto: Swen Pförtner/dpa

Nirgendwo in Deutschland wurden zuletzt mehr Tiere getötet. Die Tierschützer von Peta haben nun Strafanzeige gestellt. Das Thema ist kontrovers: Halter beklagen gerissene Schafe oder Ponys, die Politik will helfen, Tierschützer sind empört.

Donnerstag, 03.02.2022, 15:55 Uhr

Von Christina Sticht

Für die einen muss der Wolf, der 150 Jahre lang in Deutschland ausgerottet war, mit allen Mitteln geschützt werden. Die anderen befürchten, dass sich das Raubtier zu schnell vermehrt, immer mehr Schafe tötet und in Städte vordringt. Wenn Wölfe die Scheu vor Menschen verlieren oder Weidetiere trotz besonderer Zäune fressen, dürfen sich mit behördlichen Ausnahmegenehmigungen getötet werden. In Niedersachsen wurden seit dem Jahr 2000 sieben Wölfe auf dieser Grundlage geschossen.

Werden in anderen Bundesländern auch so viele Wölfe im behördlichen Auftrag getötet?

Insgesamt wurden nach Kenntnis des Bundesamts für Naturschutz zwischen den Jahren 2000 und 2021 in Deutschland in acht Fällen Wölfe mit behördlicher Genehmigung „entnommen“ – davon fünf in Niedersachsen, zwei in Sachsen und einer in Mecklenburg-Vorpommern. Die Bundesländer sind für das Wolfsmanagement und Wolfsmonitoring zuständig. In diesem Jahr folgten in Niedersachsen zwei weitere Abschüsse in Amt Neuhaus im Landkreis Lüneburg. Jüngst traf es einen Wolf, am 8. Januar wurde eine Wölfin im Territorium des Rudels getötet. Laut Umweltministerium kam es trotz des ersten Abschusses zu wiederholten Rissen, so dass die Genehmigung aktiv blieb.

In den Landkreisen Cuxhaven und Osterholz darf seit Januar zudem jeweils ein Wolf eines Rudels geschossen werden.

Warum hat die Tierrechtsorganisation Peta nach dem ersten Wolfsabschuss in Lüneburg Strafanzeige gestellt?

Nach Auffassung von Peta bezog sich die Genehmigung zum Abschuss nicht auf das getötete Jungtier. Laut der Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf (DBBW) steht die Identifikation des am 8. Januar getöteten Wolfes noch aus. Die Bewertung, ob sich ein Anfangsverdacht für eine Straftat ergibt, sei bisher noch nicht abgeschlossen, sagte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft Lüneburg. Eine Strafanzeige konkret gegen Minister Olaf Lies sei ohne weitere Bewertung an die Staatsanwaltschaft Hannover abgegeben worden. Das Umweltministerium verweist darauf, dass gemäß dem Bundesnaturschutzgesetz der Abschuss einzelner Tiere aus einem Problem-Rudel erlaubt sei.

Warum halten die Grünen das Vorgehen der Landesregierung bei den Abschüssen für verfassungswidrig?

Die Grünen halten es für verfassungswidrig, dass das niedersächsische Umweltministerium mehrfach erst im Nachgang mitteilte, dass ein Wolf geschossen wurde. Aus diesem Grund sind Grünen-Abgeordnete vor den Staatsgerichtshof in Bückeburg gezogen – am Dienstag (8. Februar) wird das Urteil verkündet. Ihnen gehe es um mehr Transparenz und Überprüfbarkeit von Wolfsabschüssen, sagte Vize-Fraktionschef Christian Meyer (Grüne). „Wir wollen wissen, warum soll dieser Wolf getötet werden.“ Nur so könnten die Genehmigungen rechtlich überprüft werden, indem Umweltverbände klagten.

Was sagt dazu das Umweltministerium?

Laut Umweltministerium in Hannover kann von Geheimniskrämerei keine Rede sein. Die Abgeordneten würden in vertraulicher Sitzung ausführlich unterrichtet. Es gehe darum, diejenigen zu schützen, die an Wolfsentnahmen beteiligt seien wie Weidetierhalter sowie zum Vollzug beauftragte Schützen oder Jägerinnen und Jäger. „Hier müssen wir feststellen, dass diese nicht nur beleidigt werden, sondern teilweise auch bedroht werden“, sagte Umwelt-Staatssekretär Frank Doods.

Wie beurteilen die Jäger die Wolfspolitik des SPD-geführten Umweltministeriums?

Der Präsident der Landesjägerschaft und CDU-Landtagsabgeordnete aus Ohrensen, Helmut Dammann-Tamke, hält das Vorgehen für richtig. Es gebe eine „ernsthafte Bedrohungslage“ und deshalb müsse die Identität der Beteiligten geheim gehalten werden, sagte der Jägerpräsident. Allerdings hält Dammann-Tamke das Öffentlichmachen von Abschussgenehmigungen für Wölfe für einen Fehler.

Helmut Dammann-Tamke im Landtag in Hannover. Während seiner Rede zum Thema Glyphosat hatte er eine Flasche Schnaps, eine Zigarettenschachtel und eine Flasche mit Glyphosat auf das Rednerpult gestellt. Ziel war es, zu erklären, dass Alkohol

Helmut Dammann-Tamke im Landtag in Hannover. Während seiner Rede zum Thema Glyphosat hatte er eine Flasche Schnaps, eine Zigarettenschachtel und eine Flasche mit Glyphosat auf das Rednerpult gestellt. Ziel war es, zu erklären, dass Alkohol

Gibt es neben dem Verfahren am Staatsgerichtshof noch andere juristische Auseinandersetzungen rund um den Wolf?

Der Naturschutzbund (Nabu) Niedersachsen hat im Dezember beim Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg einen sogenannten Normenkontrollantrag gegen die seit Ende 2020 geltende niedersächsische Wolfsverordnung eingereicht. Unterstützt wird er vom Freundeskreis freilebender Wölfe und dem WWF Deutschland. In ihrer jetzigen Form verstoße die niedersächsische Wolfsverordnung gegen EU-Recht, sagte der Nabu-Landesvorsitzende Holger Buschmann. „Die Verordnung ist im Moment so gestrickt, dass man mit ihr den Wolf wieder ausrotten kann.“ Die Naturschützer fordern strengere Vorgaben für Abschüsse und größere Investitionen in den Herdenschutz. 2021 gab das Ministerium nach eigenen Angaben bereits rund 4,2 Millionen Euro für den Schutz von Weidetieren vor Wölfen aus – gleichzeitig ging die Zahl der Risse im Vergleich zum Vorjahr um rund 37 Prozent zurück.

Neue Hotline für Nutztierhalter bei Verdacht auf Wolfsangriffe: Wenn Nutztiere durch einen Wolfsangriff zu Schaden gekommen sind, können die Halter jetzt eine zentrale Hotline wählen. Die Nummer 0511 3665 1500 wurde am 1. Februar freigeschaltet, wie die Landwirtschaftskammer Niedersachsen (LWK) in Oldenburg mitteilte. Alternativ können sich die Halter an die für ihre Region zuständige LWK-Bezirksförsterei wenden. Zu den Nutztierschäden, für die das Land sogenannte Billigkeitsleistungen zahlt, gehören zum Beispiel verschollene, tote und verletzte Tiere sowie der Ausbruch einer Herde. Seit diesem Monat sind die Bezirksförsterinnen und Bezirksförster – und nicht mehr die ehrenamtlichen Wolfsberater – für die Begutachtung mutmaßlicher Wolfsrisse in Niedersachsen zuständig. (dpa)

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