Hafenbehörde: Schlick-Deponie bei Scharhörn ökologisch unbedenklich

Der Strand der Vogelschutzinsel Scharhörn (Hamburg). Foto: Carmen Jaspersen/dpa
Die Hamburger Wirtschaftsbehörde hält eine Verklappung des Elbschlicks vor der zur Hansestadt gehörenden Insel Scharhörn für unbedenklich. Anders sehen das der Bund und das Land Niedersachsen.
Premium-Zugriff auf tageblatt.de für nur 0,99 €
Jetzt sichern!
Die Hafenbehörde habe eine potenzielle zusätzliche Stelle in der Hamburger Außenelbe nördlich von Scharhörn außerhalb des hamburgischen Nationalparks auf ihre Eignung und mögliche Folgen für die Umwelt geprüft, teilte die Behörde am Dienstag mit. Die Untersuchung sei zu dem Ergebnis gekommen, dass es ökologisch unbedenklich sei, den Elbschlick dorthin zu bringen. Erhebliche Nachteile für die Umwelt, aber auch für Fischerei und Tourismus könnten "sicher ausgeschlossen werden".
Genehmigung nicht erforderlich
Die Wirtschaftsbehörde will nun den Bund sowie die Nachbarländer Niedersachsen und Schleswig-Holstein über die weiteren Schritte informieren und die Untersuchungsergebnisse teilen. Ausdrücklich weist die Behörde aber darauf hin, dass keine Genehmigung nötig ist, um Elbschlick dort zu verklappen.
In und um den Hamburger Hafen muss mit hohem Kostenaufwand immer wieder Schlick ausgebaggert werden, damit der nach Rotterdam und Antwerpen drittgrößte Seehafen Europas leistungsfähig bleibt. Mit der jüngsten Elbvertiefung hat sich dieses Problem noch verstärkt. Um den ausgebaggerten Elbschlick dauerhaft loszuwerden, hat Hamburg schon vor längerer Zeit eine Verklappung vor Scharhörn ins Gespräch gebracht. Sowohl der Bund als auch das Nachbarland Niedersachsen hatten bislang allerdings signalisiert, dass sie eine solche Lösung nicht unterstützen. (dpa)