AbonnierenAbo
Zähl Pixel
Blaulicht

Sittensen: Zweijähriges Kind schließt sich im Auto ein

Die Feuerwehr Sittensen musste ein Kind aus einem Auto befreien (Symbolbild).

Die Feuerwehr Sittensen musste ein Kind aus einem Auto befreien (Symbolbild). Foto: Jan Woitas/dpa

Das eingeschlossene Kind war teilweise nicht ansprechbar. Die Feuerwehr Sittensen eilte zur Hilfe.

Von Redaktion 17.09.2026, 09:30 Uhr
3 Monate Premium-Zugriff auf tageblatt.de für nur 0,99 €! Jetzt sichern!

Sittensen. Die Feuerwehr Sittensen wurde am Mittwoch (16. September) gegen 12.35 Uhr zu einem Einsatz in die Hamburger Straße alarmiert: Ein zweijähriges Kind hatte sich beim Spielen mit einem Autoschlüssel in einem Fahrzeug eingeschlossen.

„Nach Angaben der Polizei war das Kind zeitweise nicht ansprechbar“, berichtet der Sprecher der Feuerwehren der Samtgemeinde Sittensen, Alexander Schröder. Es wurde umgehend gehandelt.

Die Feuerwehrleute verschaffte sich mittels eines Federkörners Zugang zum Fahrzeug, dabei zerstörten sie eine Seitenscheibe. Anschließend befreiten sie das Kind aus dem Auto und übergaben es an den Rettungsdienst zur weiteren Untersuchung. „Der Rettungsdienst konnte Entwarnung geben: Das Kind blieb unverletzt“, sagt Schröder. Nach kurzer Zeit war der Feuerwehreinsatz beendet.

Was tun, wenn ein Kind im Auto eingesperrt ist?

Wenn Sie sehen, dass ein Baby oder ein Kind allein in einem verschlossenen Fahrzeug sitzt, raten Polizei und ADAC:

  • Prüfen: Ist das Kind bei Bewusstsein (klopfen, durch die Scheibe beobachten)?
  • Wenn ja: Sind Eltern, Autohalter, Aufsichtspersonen zu finden, etwa über Ausrufe?
  • Wenn nein: Notruf wählen - 112 für Notarzt und Rettungswagen, 110 für Polizei.
  • Vor Eintreffen von Polizei und Rettungsdienst: Am Wagen bleiben, Passanten ansprechen, die als Zeugen oder Helfer infrage kämen.

Gibt es Anzeichen für einen Hitzschlag, also einen Notfall, kann es nötig sein, eine Autoscheibe mit einem Gegenstand einzuschlagen, um das Kind selbst aus dem Fahrzeug zu holen - hier sollte man sich von der Leitstelle der Feuerwehr oder der Polizei Handlungsanweisungen geben lassen.

(set/dpa)

Copyright © 2026 TAGEBLATT | Weiterverwendung und -verbreitung nur mit Genehmigung.

Die Redaktion empfiehlt
Weitere Artikel