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„Warum hast du nicht geklingelt?“: Radfahrer greift Jogger in Harsefeld an

Ein Jogger wurde in Harsefeld von einem Radfahrer überholt - danach kam es zum Angriff.

Ein Jogger wurde in Harsefeld von einem Radfahrer überholt - danach kam es zum Angriff. Foto: Christin Klose/dpa-tmn

Ein 60-Jähriger wird beim Joggen in Harsefeld von einem Radfahrer überholt. Als der Jogger den Mann anspricht, eskaliert die Situation.

Von Redaktion 04.08.2026, 15:30 Uhr
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Harsefeld. Wie Polizeisprecher Rainer Bohmbach mitteilt, hat es bereits am vergangenen Freitag (31. Juli) gegen 13.30 Uhr in Harsefeld einen Vorfall gegeben, für den die Polizei jetzt den Verantwortlichen und Zeugen sucht.

„Zu der Zeit joggte ein 60-jähriger Harsefelder auf dem Geh- und Radweg der Buxtehuder Straße in Richtung Harsefeld“, berichtet Bohmbach. Kurz hinter Rutenbeck wurde er dann von einem Fahrradfahrer überholt.

Jogger wird verletzt

Der 60-Jährige rief dem Radfahrer hinterher, warum dieser nicht geklingelt habe, um auf sich aufmerksam zu machen. „Der Radfahrer hielt an, setzte seinen Rucksack ab und nach einem kurzen Gespräch schubste er den 60-Jährigen ins Gebüsch“, so Bohmbach. Dieser wurde dabei leicht verletzt.

Die Polizei sucht jetzt den Radfahrer oder Zeugen, die sachdienliche Hinweise zu dem Verursacher oder dem Vorfall geben können. Hinweise können an die Polizeistation Harsefeld unter 04164/ 888260 gegeben werden. (tom/pm)

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Dirk Reszkowski
05.08.202606:21 Uhr

Der Vorfall in Harsefeld wäre eine ideale Gelegenheit gewesen, endlich die Grundregeln für gemeinsam genutzte Geh- und Radwege zu erklären. Stattdessen bleibt es bei der Eskalation – und die eigentlichen Ursachen werden nicht angesprochen. Viele wissen schlicht nicht, wie die Rechtslage aussieht.

Fußgänger sind auf solchen Wegen Hauptnutzer. Sie dürfen den gesamten Weg nutzen, stehen bleiben, seitlich ausweichen oder die Richtung ändern. Ein Rechtsgehgebot gibt es nicht. Radfahrer dürfen Fußgänger niemals gefährden, müssen jederzeit bremsbereit sein und ihre Geschwindigkeit anpassen. Klingeln ist erlaubt, aber nur als Warnsignal – kein Wegklingeln. Umgekehrt dürfen Fußgänger Radfahrer nicht absichtlich behindern.

Solange diese Regeln nicht klar kommuniziert werden, bleiben Konflikte unvermeidbar.

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