Wahlen

Der Schriftzug Niedersächsischer Landtag» ist am Haupteingangsbereich vom niedersächsischen Landtag zu lesen. Foto: Moritz Frankenberg/dpa

Der Schriftzug Niedersächsischer Landtag» ist am Haupteingangsbereich vom niedersächsischen Landtag zu lesen. Foto: Moritz Frankenberg/dpa

Gegen die niedersächsische Landtagswahl sind 22 Einsprüche eingegangen. Das teilte der Landtag in Hannover am Montag mit - die Einspruchsfrist endete am vergangenen Freitag. Später wird sich der Wahlprüfungsausschuss mit den Einsprüchen beschäftigen.

20.12.2022, 07:00 Uhr

Unter anderem zwei FDP-Politiker fechten die Landtagswahl an. Ein entsprechendes Schreiben ging Ende November im Landtag ein. Grund der Anfechtung der beiden Politiker sind Vorwürfe gegen die AfD. In dem Schreiben wird Bezug genommen auf Anfang Oktober erhobene Vorwürfe des ehemaligen AfD-Mitglieds Christopher Emden, der früher stellvertretender Landesvorsitzender war. Emden warf der Partei mit Blick auf die Landtagswahl am 9. Oktober vor, wenn er für den Landtag hätte kandidieren wollen, hätte er sich Stimmen kaufen müssen. Von einem Parteifunktionär sei er darauf angesprochen worden. Emden hatte zum 31. Juli seinen Austritt aus der AfD erklärt.

Die Staatsanwaltschaft Osnabrück hatte entsprechende Ermittlungen bereits eingestellt. Die AfD wies die Vorwürfe stets zurück. Die FDP zog bei der Wahl nicht ins Landesparlament ein. Bei dem Einspruch der beiden FDP-Politiker handelt es sich nicht um ein abgestimmtes Vorgehen des Landesverbands oder früheren Landtagsfraktion.

Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) sagte der Deutschen Presse-Agentur mit Blick auf die Anfechtung: "Das ist eine Sache des Wahlprüfungsausschusses, da werde ich mich mit eigenen Betrachtungen zurückhalten. Der entsprechende Sachverhalt ist von der Staatsanwaltschaft geprüft worden." Er warte die Ergebnisse des Ausschusses ab. 

Der Vorsitzende des Wahlprüfungsausschusses im niedersächsischen Landtag, André Bock (CDU), hatte Ende November gesagt, dass sich der Ausschuss voraussichtlich Ende des ersten Jahresquartals 2023 mit dem Schreiben der beiden FDP-Politiker befassen wird. Über die genaue Verfahrensdauer konnte der Landtag keine Angaben machen. (dpa)

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